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JUST Talk mit Michael Kro­pi­unig

Die Frage, ob rechtsberatende Beruf durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bald ersetzt werden oder diese nur die Ausübung der Tätigkeit erleichtern wird, bewegt auch die steirischen Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte. Der Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Michael Kropiunig, dazu im Interview.

JUST / Herr Dr. Kro­pi­unig, wird es Rechts­an­wäl­te in 20 Jahren noch geben oder gibt es dann nur mehr Hoch­leis­tungs­rech­ner, die vor Gericht ver­tre­ten und argu­men­tie­ren?

Michael Kro­pi­unig / Davor, dass es in 20 Jahren oder auch später keine Rechts­an­wäl­te mehr geben wird, fürchte ich mich nicht. Unser Beruf ist nicht nur von Wissen über Rechts­fra­gen, sondern auch davon geprägt, dass wir die Emo­tio­nen unserer Man­dan­ten ein­schät­zen und mit diesen umgehen können müssen. Ob ein Mandant vor Gericht die Nerven bewahrt oder sich aus Ner­vo­si­tät in Wider­sprü­che ver­strickt, kann künst­li­che Intel­li­genz nicht erken­nen. Dafür braucht es Erfah­rung, Men­schen­kennt­nis und Fin­ger­spit­zen­ge­fühl.

JUST / Aber hat die künst­li­che Intel­li­genz nicht auch schon die Branche der Rechts­an­wäl­te revo­lu­tio­niert?

MK / Natür­lich ist dies der Fall, diese Revo­lu­ti­on wird auch in kür­zes­ter Zeit immer mehr zuneh­men. Es gibt schon Soft­ware­lö­sun­gen, die Sach­ver­hal­te, die man eingibt, juris­tisch beur­tei­len können und Lösun­gen dazu vor­schlägt. Die Tätig­keit im Sekre­ta­ri­at wird durch Sprach­er­ken­nungs­sys­te­me revo­lu­tio­niert, die nicht nur in der Lage sind, Diktate selbst zu schrei­ben, sondern bei unver­ständ­li­chen Sätzen durch KI eigen­stän­dig For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge anbie­ten. Und auch das Studium von Unter­la­gen und Doku­men­ten kann durch den Einsatz von KI zeit­ef­fi­zi­en­ter erfol­gen, indem diese eine Zusam­men­fas­sung erar­bei­tet.

JUST / Warum soll man dann über­haupt noch einen Rechts­an­walt auf­su­chen, wenn man ein Rechts­pro­blem hat?

MK / Weil KI-Systeme nur so gut sind, wie gut man die Fra­ge­stel­lung eingibt und somit richtig promp­tet. Wir sehen in unserer Bera­tung oft, dass unsere Man­dan­ten zwar ihr Problem fak­tisch gut dar­stel­len können, aber gar nicht wissen, in welchen Berei­chen das recht­lich pro­ble­ma­tisch werden könnte. Wenn ich der KI aber keine rich­ti­ge Frage stellen kann, werde ich auch keine rich­ti­ge Antwort bekom­men. Und eine hal­lu­zi­nie­ren­de KI kann man auch nur mit ent­spre­chen­dem Fach­wis­sen und Aus­bil­dung erken­nen. Zusam­men­ge­fasst: Ver­lässt sich jemand bei der Lösung eines Rechts­pro­blems nur auf die KI, freut sich zwar auch ein Rechts­an­walt – das ist dann aber der des Gegners.

JUST / Wenn man an die Core Values der Rechts­an­wäl­te denkt – wo sehen Sie KI kri­tisch?

MK / Das ist sicher unsere Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung über das, was uns von unseren Man­dan­ten anver­traut wird. Das Ein­ge­ben von Inhal­ten, die den Man­dan­ten iden­ti­fi­zie­ren könnten, in offene KI-Systeme, die mit diesen Daten lernen, ist stan­des­recht­lich unzu­läs­sig. Demen­spre­chend sehen unsere Richt­li­ni­en für die Berufs­aus­übung auch vor, dass Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te nur mit KI-Anbie­tern zusam­men­ar­bei­ten dürfen, die sich zur Ein­hal­tung der berufs­recht­li­chen Vor­schrif­ten der Rechts­an­wäl­te und der daten­schutz­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ver­pflich­ten.

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