Stefan Gurmann|

Just Busi­ness Law — Gewähr­leis­tungs­aus­schluss beim Share-Deal

Beim Share-Deal werden Geschäftsanteile an einer Gesellschaft verkauft, nicht einzelne Vermögensgegenstände. Der Käufer erwirbt damit rechtlich eine Beteiligung, wirtschaftlich aber auch ein Unternehmen mit dessen Chancen und Risiken.

Doch was gilt, wenn der Ver­käu­fer bekann­te Mängel des Unter­neh­mens ver­schweigt?

Der OGH hatte einen Fall zu beur­tei­len, in dem zum Ver­mö­gen der ver­kauf­ten Gesell­schaft eine Betriebs­lie­gen­schaft gehörte, an der wie­der­holt Was­ser­ein­trit­te auf­ge­tre­ten waren. Dem Ver­käu­fer waren ein Gut­ach­ten aus 2016 und die ledig­lich not­dürf­ti­ge Behe­bung der Ursa­chen im Jahr 2020 bekannt. Obwohl er sich ver­trag­lich zur Offen­le­gung rele­van­ter Umstän­de ver­pflich­tet hatte, infor­mier­te er die Käu­fe­rin nicht darüber (OGH 12.08.2026, 6 Ob 25/26h).

Ob solche Mängel beim Anteils­er­werb recht­lich rele­vant sind, hängt von der Aus­le­gung des kon­kre­ten Ver­tra­ges ab. Ent­schei­dend ist, ob die Qua­li­tät des Unter­neh­mens aus­drück­lich oder still­schwei­gend zum Gegen­stand des Geschäfts gemacht wurde oder der Anteils­er­werb als Risi­ko­ge­schäft aus­ge­stal­tet war. Der OGH bestä­tig­te im vor­lie­gen­den Fall, dass der Ver­käu­fer seine Offen­le­gungs­pflicht ver­letzt hatte. Der Gewähr­leis­tungs­aus­schluss stand den geltend gemach­ten Ansprü­chen inso­weit nicht ent­ge­gen. Auf die Vor­sätz­lich­keit der Ver­schwei­gung kam es dabei nicht an.

Für die Trans­ak­ti­ons­pra­xis bedeu­tet diese Ent­schei­dung, dass Ver­käu­fer bekann­te Risiken voll­stän­dig offen­le­gen und doku­men­tie­ren sollten. Käufer sollten ins­be­son­de­re vor­han­de­ne Gut­ach­ten und die tat­säch­li­che Behe­bung tech­ni­scher Mängel im Rahmen der Due Dili­gence prüfen. Offen­le­gungs­pflich­ten, Garan­tien und Haf­tungs­aus­schlüs­se müssen im Kauf­ver­trag präzise auf­ein­an­der abge­stimmt werden.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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