Stefan Gurmann|

Just Busi­ness Law — ESOP oder VSOP?

Mitarbeiterbeteiligungen gehören mittlerweile zu den etablierten Instrumenten moderner Vergütung. ESOP und VSOP verfolgen dabei ein ähnliches Ziel, funktionieren rechtlich aber grundlegend unterschiedlich.

 

Beim ESOP (Employee Stock Owner­ship Plan) erhal­ten die Mit­ar­bei­ter die Mög­lich­keit, später Anteile am Unter­neh­men zu erwer­ben. Im Betei­li­gungs­plan wird fest­ge­legt, welche Vor­aus­set­zun­gen dafür erfüllt werden müssen. Häufig gibt es zunächst eine soge­nann­te Cliff-Periode, bevor die Optio­nen über einen bestimm­ten Zeit­raum schritt­wei­se vesten. Mit dem Vesting bauen die Mit­ar­bei­ter ihre Betei­li­gung am Unter­neh­men (Owner­ship) schritt­wei­se auf. Nach dem Vesting können sie die Optio­nen ausüben und die ent­spre­chen­den Anteile erwer­ben. Erst dann werden sie recht­lich Gesell­schaf­ter und par­ti­zi­pie­ren unmit­tel­bar an der Wert­ent­wick­lung des Unter­neh­mens.

Der VSOP (Virtual Stock Owner­ship Plan) bleibt hin­ge­gen auf schuld­recht­li­cher Ebene. Die Mit­ar­bei­ter erhal­ten bei Bedin­gungs­ein­tritt keine Gesell­schafts­an­tei­le, sondern einen ver­trag­li­chen Anspruch auf eine wirt­schaft­li­che Betei­li­gung und ein Recht auf eine Aus­zah­lung. Stimm­rech­te oder sons­ti­ge Gesell­schaf­ter­rech­te sind damit nicht ver­bun­den.

In der Praxis ent­schei­det daher vor allem die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung über den wirt­schaft­li­chen Wert der Betei­li­gung. Vesting, Good- und Bad-Leaver-Rege­lun­gen, Exit-Defi­ni­ti­on, Ver­wäs­se­rung und die Berech­nung des Zah­lungs­an­spruchs sollten klar und wider­spruchs­frei gere­gelt sein.

Mit den Unter­neh­mens­wert-Antei­len der FlexCo gibt es mitt­ler­wei­le eine weitere Mög­lich­keit: eine gesetz­lich gere­gel­te gesell­schafts­recht­li­che Betei­li­gung, aller­dings mit gegen­über klas­si­schen Geschäfts­an­tei­len ein­ge­schränk­ten Rechten.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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