Beim ESOP (Employee Stock Ownership Plan) erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit, später Anteile am Unternehmen zu erwerben. Im Beteiligungsplan wird festgelegt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Häufig gibt es zunächst eine sogenannte Cliff-Periode, bevor die Optionen über einen bestimmten Zeitraum schrittweise vesten. Mit dem Vesting bauen die Mitarbeiter ihre Beteiligung am Unternehmen (Ownership) schrittweise auf. Nach dem Vesting können sie die Optionen ausüben und die entsprechenden Anteile erwerben. Erst dann werden sie rechtlich Gesellschafter und partizipieren unmittelbar an der Wertentwicklung des Unternehmens.
Der VSOP (Virtual Stock Ownership Plan) bleibt hingegen auf schuldrechtlicher Ebene. Die Mitarbeiter erhalten bei Bedingungseintritt keine Gesellschaftsanteile, sondern einen vertraglichen Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung und ein Recht auf eine Auszahlung. Stimmrechte oder sonstige Gesellschafterrechte sind damit nicht verbunden.
In der Praxis entscheidet daher vor allem die konkrete Ausgestaltung über den wirtschaftlichen Wert der Beteiligung. Vesting, Good- und Bad-Leaver-Regelungen, Exit-Definition, Verwässerung und die Berechnung des Zahlungsanspruchs sollten klar und widerspruchsfrei geregelt sein.
Mit den Unternehmenswert-Anteilen der FlexCo gibt es mittlerweile eine weitere Möglichkeit: eine gesetzlich geregelte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, allerdings mit gegenüber klassischen Geschäftsanteilen eingeschränkten Rechten.
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