Innovative Ideen

Innovation bedeutet nicht nur Fortschritt, sondern aus unternehmerischer Sicht auch die Hoffnung auf Geschäftserfolg und Gewinne durch Umsetzung neuer Konzepte. Im Vordergrund der rechtlichen Überlegungen sollte daher der Schutz der Erfindung stehen. Auch das Branding wie etwa Logo und Markennamen sollte rechtlich abgesichert werden. Das österreichische und europäische Recht bietet bei patentfähigen Erfindungen durch das Patentrecht geeignete Mechanismen, um zu sichern, dass nur der Patentinhaber die Erfindung betriebsmäßig herstellen, vertreiben und gebrauchen kann. Andere sind davon ausgeschlossen, Eingriffe in das Patent können mit entsprechenden rechtlichen Mitteln bekämpft werden. Ebenfalls schutzfähig ist das sogenannte Gebrauchsmuster, bei welchem im Gegensatz zum Patent vom Patentamt nicht so lange geprüft wird, bis schützbare Ansprüche vorliegen. Die Verfahrensdauer vor dem Patentamt wird damit kürzer.

Im Gegensatz zum Patent kann das Gebrauchsmuster auf Antrag Dritter aber für nichtig erklärt werden, wenn diese diesbezüglich auch eigene, allenfalls ältere Rechte beanspruchen. Es gilt daher sorgfältig abzuwägen, ob der zeitliche Vorteil eines Gebrauchsmusters die Vorzüge des absoluten Schutzes eines Patentes überwiegt. Auch Marken und Logos können durch Eintrag ins Markenregister geschützt werden. Als Marken werden rechtlich Unternehmenskennzeichen gesehen, die einwandfrei Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmer voneinander unterscheiden. Werke, die nicht patent- oder gebrauchsmusterschutzfähig sind wie Werbetexte, Grafiken & Layouts sowie Fotografien werden durch das Urheberrecht geschützt. Hier gibt es zwar in Österreich noch kein öffentliches Register wie bei Patenten und Marken, dennoch bietet auch das Urheberrecht Schutz vor unberechtigten Eingriffen Dritter in das geistige Eigentum des Urhebers.

Foto: Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwalts­kammer, Fotocredit: Rene Strasser

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