Stefan Gurmann|

JUST Busi­ness Law — Auf­sichts­rä­te und Insol­venz­ver­schlep­pung

Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern wird derzeit im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren geprüft. Masseverwalter verfolgen Schadenersatzansprüche wegen Betriebsverlusten, die durch Insolvenzverschleppung oder ungerechtfertigte Unternehmensfortführung entstanden sind und die Masse zulasten der Gläubiger mindern.

Auf­sichts­rä­te können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflich­ten ver­nach­läs­si­gen und dadurch Schäden ent­ste­hen. Dabei richtet sich die Haftung nach der Sorg­falt, die man von einem ordent­li­chen Auf­sichts­rats­mit­glied unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Umstän­de des Ein­zel­falls erwar­ten kann. Auf­sichts­rats­mit­glie­der müssen in geschäft­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten all­ge­mein über ein hohes Maß an Erfah­rung und Wissen ver­fü­gen. Sie müssen zudem in der Lage sein, kom­ple­xe recht­li­che und wirt­schaft­li­che Zusam­men­hän­ge zu erken­nen und deren Aus­wir­kun­gen auf das Unter­neh­men zu beur­tei­len. Der Haf­tungs­maß­stab ent­spricht dabei der Sorg­falt, die ein ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Geschäfts­lei­ter bei der treu­hän­de­ri­schen Ver­wal­tung fremder Ver­mö­gens­in­ter­es­sen ein­hal­ten würde.

Im Konzern erwei­tert sich die Über­wa­chungs­tä­tig­keit des Auf­sichts­rats der Mut­ter­ge­sell­schaft um die Über­wa­chung der Tätig­keit der Geschäfts­füh­rung der Kon­zern­töch­ter. Die gebo­te­ne Inten­si­tät der Über­wa­chung hängt von der Lage der Gesell­schaft ab und ist in der Unter­neh­mens­kri­se am höchs­ten.

In Kri­sen­si­tua­tio­nen sind Auf­sichts­rä­te daher beson­ders gefor­dert, sicher­zu­stel­len, dass die Geschäfts­füh­rung recht­zei­tig einen Insol­venz­an­trag stellt, wenn dies erfor­der­lich ist. Sie müssen die Berich­te der Geschäfts­füh­rer kri­tisch prüfen, Warn­si­gna­le ernst nehmen und bei Unstim­mig­kei­ten aktiv handeln. Igno­rie­ren sie diese Pflich­ten, droht eine per­sön­li­che Haftung mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen.

Wir sind gespannt auf Ihre Meinung. Schrei­ben Sie gerne einen Kom­men­tar.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at.

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