Rechtstipps zum Bau einer Photovoltaikanlage

Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, über die wichtigsten rechtlichen Schritte für den Bau einer Photovoltaikanlage.
Dr. Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steirischen Rechtsanwaltskammer, im Talk über Unternehmensübergabe.
Michael Kropiunig ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Steiermark. Fotocredit: René Strasser

Worauf ist bei Bau einer Photovoltaikanlage rechtlich zu achten, damit die Energie aus der eigenen Anlage ohne Reibungsverluste ins Netz oder die Batterien fließen kann? Diese und noch mehr Fragen beantwortet der Rechtsexperte Michael Kropiunig. Der Vizepräsident der Rechtanwaltskammer Steiermark weiß, wo sich Tücken verbergen und ab wann man einen Anwalt zu Rate ziehen sollte.

Herr Kropiunig, was gilt es zu beachten, wenn man eine Photovoltaikanlage errichten will?

Michael Kropiunig: Zuerst ist einmal die Frage zu klären, ob die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Liegenschaftsbesitz errichtet werden oder eine Fläche bzw. ein Grundstück dafür angemietet werden soll. Aus Letzterem entsteht ein deutlich größerer rechtlicher Regelungsbedarf. Damit verbunden ist naturgemäß auch ein höheres Risiko, dass es in den Beziehungen zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer, also Vermieter und Mieter, zu einer „Störung“ kommt.

Worauf kommt es in der Folge an?

Darauf, ob die in Aussicht genommene Fläche aus rechtlicher Sicht überhaupt für ihre Bestimmung geeignet ist. Hier geht es um Fragen der Widmung, der Eignung als Bauplatz und darum, ob für diesen Bauplatz die Baugenehmigung zu erwirken bzw. eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung möglich und naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sind – im weitesten Sinne als um die Nachbarschaftssituation. Die erforderlichen Genehmigungen sind Landessache, also von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die rechtlichen Koordinaten in der Steiermark?

Das Baurecht ist Sache der Gemeinde. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 50 kW gelten bloß als anzeigepflichtige Bauvorhaben, ab 51 kW ist eine Baubewilligung erforderlich. Und natürlich muss die Widmung grundsätzlich passen. Die elektrizitätsrechtliche Genehmigung fällt in der Steiermark in die Zuständigkeit des Landes. Bei einer PV mit einer Leistung bis 200 kW besteht nur Anzeigepflicht, zwischen 201 und 500 kW greift ein „vereinfachtes“, ab 501 kW ein „ordentliches“ Bewilligungsverfahren.

Bisweilen macht der Naturschutz Anlagenwerbern einen Strich durch die Rechnung.

PV-Freiflächenanlagen mit einer Größe ab 2500 m² benötigen Unterlagen zur Prüfung auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Schutz umfasst Tiere, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien.

Die Anmietung von Flächen bzw. Liegenschaften zur Errichtung einer PV-Anlage erhöht noch einmal die rechtliche Komplexität.

Ja, denn der Bestandnehmer, also der Mieter und Errichter der Photovoltaikanlage, hat ein hohes Investitionsvolumen aufzubringen, allerdings besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz durch das Mietrechtsgesetz. Hier geht es nun um die Gestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen, damit es im Friktionsfall kein böses Erwachen gibt. Das Augenmerk sollte hier auf Langfristigkeit, Unkündbarkeit bzw. weitgehende Kündigungsbeschränkungen gerichtet sein. Und auch von großer Bedeutung: detailliert festzulegen, was mit der Anlage bei einer Auflösung des Bestandverhältnisses geschieht.

Spätestens hier schlägt nun die Stunde der Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte.

In der Tat sollte man ein Projekt dieser rechtlichen Komplexität und ökonomischen Tragweite nicht ohne fachlichen juridischen Support durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Angriff nehmen. Es geht ja um eine Reihe entscheidender Fragen: die Wahl der richtigen Bestand- bzw. Nutzungsform, die Zusicherung des Eigentümers, dass er alle Bewilligungsverfahren mitträgt, die Klärung der Haftung bei Schäden aus der Anlage, die Festlegung einer langfristigen Bestanddauer mit Verzicht auf ordentliche Kündigung während der Bestanddauer, die Eintragung des Bestandrechtes ins Grundbuch, damit auch ein etwaiger Käufer der Liegenschaft daran gebunden ist, die Regelungen zum Verbleib der Anlage nach Bestanddauer, etwa der Übergang ins Eigentum des Liegenschaftseigentümers mit oder ohne Ablösezahlung oder eine etwaige Beseitigungspflicht des Bestandnehmers und noch viele mehr.

Wie finde ich den geeigneten Rechtsbeistand als Beratung für den Bau meiner Photovoltaikanlage?

Auskunft geben alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer gibt es grundlegende Informationen über den optimalen Weg zum Recht sowie eine Suchfunktion auch nach Spezialgebieten. Wichtig ist, sich rechtzeitig an uns zu wenden. Je früher, desto stärker das rechtliche Fundament, auf dem das Projekt steht.

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