Rechtsberatung bei Unternehmensübernahmen

Durch die Förderung von Beratungsleistungen – etwa von RechtsanwältInnen – will die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) Unternehmensübernahmen attraktiver machen.
Rechtsanwaltskammer-Steiermark-Vizepräsident Michael Kropiunig und Steirische-Wirtschaftsförderung-Geschäftsführer Christoph Ludwig trafen sich zum Talk über eine Förderung der Rechtsberatung bei Unternehmensübernahme.
Rechtsanwaltskammer-Steiermark-Vizepräsident Michael Kropiunig und Steirische-Wirtschaftsförderung-Geschäftsführer Christoph Ludwig trafen sich zum Talk über eine Förderung der Rechtsberatung bei Unternehmensübernahme. Fotocredit: René Strasser.

Durch eine entsprechende Rechtsberatung bei Unternehmensübernahmen sollen diese noch attraktiver gemacht werden. SFG-Geschäftsführer Christoph Ludwig und Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, im JUST-Business-Talk über die Motive hinter der Initiative.

Unter dem Titel „WEITER!Führen“ hat die Steirische Wirtschaftsförderung eine neue Förderung „auf den Markt gebracht“.

Ludwig:  Ja, eine genuin steirische Förderungsinnovation, die sich an alle richtet, die ein Unternehmen übernehmen. Gefördert werden Beratungskosten im Zuge einer Übernahme bis zu einem Gesamtbetrag von 5000 Euro – und zwar zu 50 Prozent.

Wie attraktiv ist es in Zeiten des Start-up-Hypes eigentlich, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen?

Ludwig: Hype oder nicht Hype – das ist nicht die Kategorie, in der wir denken und handeln. Als hundertprozentige Tochter des Landes Steiermark geht es der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG um den Wirtschaftsstandort Steiermark und dessen Entwicklung, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Da sind Start-ups ebenso willkommen, wie es unverzichtbar ist, dass bewährte Unternehmen eine Nachfolge finden. Laut „KMU Forschung Austria“ stehen allein in der Steiermark bis 2027 rund 5000 Unternehmen, die für mehr als 50.000 Arbeitsplätze verantwortlich sind, zur Übergabe. Allein schon diese Zahlen belegen, wie bedeutsam das Thema Übergabe für die Steiermark als Wirtschaftsstandort ist.

Kropiunig: Eine Übernahme kann eine sehr attraktive Option sein. Es gibt eingeführte Produkte bzw. Dienstleistungen, einen Kundenstock, ein eingespieltes Mitarbeiterteam, Beziehungen zu Lieferanten, Betriebsmittel, eine Hausbank. Das alles aus dem Nichts aufzubauen, kann zu einem sehr harten Weg werden. Und wenn in der Wirtschaft ein schärferer Wind weht, wird es noch schwieriger, für diesen Weg die notwendigen Mittel aufzubringen.

Ludwig: Unbestreitbar ist, dass ein optimaler Übernahmeprozess Voraussetzung dafür ist, dass sich ein Unternehmen unter neuen Eigentümern von Anfang an dynamisch entwickeln kann. Und genau darauf zielt diese Förderung ab: Gefördert wird mit der Beratungsleistung ja die Qualität des Übernahmeprozesses. Gleichzeitig wollen wir auch Schwellen abbauen, die heute vielleicht noch den einen oder die andere daran hindern, diese attraktive Option in Erwägung zu ziehen. Darum haben wir diese Förderung auch ganz bewusst möglichst breit und niedrigschwellig angelegt.

Kropiunig: Eine Übernahme ist jedenfalls eine besonders neuralgische Schnittstelle im Lebenszyklus eines Unternehmens und für beide Seiten – Übergebende wie Übernehmende – mit vielen Fragen verbunden.
Selbst für erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer können sich angesichts der Komplexität der Themen Abgründe auftun.

Beachtet man etwas nicht, kann das höchst unerfreuliche Folgen haben. Stellt man hingegen die Übergabe auf ein rechtlich gesichertes Fundament, begründet das nicht nur eine vertrauensvolle Übergabe, sondern garantiert auch einen unbelasteten Weg in die Zukunft. Sich dabei von Fachexperten beraten und begleiten zu lassen, halte ich für essenziell. Schon vor einer Übernahme sollte eine umfassende Prüfung aller rechtlichen Verhältnisse, also aller Verträge und Verpflichtungen, erfolgen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über das fachliche Know-how und die Erfahrung, um Problemzonen und Gefahrenherde aufzuspüren und mit den Vertragsparteien belastbare Lösungen zu erarbeiten.

Wo lauern die Untiefen in solchen Übernahmeprozessen?

Kropiunig: Ein entscheidender Schauplatz sind Haftungen. Wer ein Unternehmen übernimmt, übernimmt auch Haftungen, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Das muss ausnahmslos auf den Tisch. Diesen Bereich arbeiten wir im Sinne einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung systematisch ab. Schließlich ist das Ergebnis auch in hohem Maße mitbestimmend für die Bewertung des Unternehmens.

Worauf achten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Besonderen bei der Rechtsberatung bei Unternehmensübergaben?

Kropiunig: Wir prüfen alle Vertragsbeziehungen mit Subunternehmern, Vertriebspartnern, Kunden und Beschäftigten, aber auch etwaigen Miteigentümern. All das kann den Wert eines Unternehmens massiv beeinflussen.
Es wäre grob fahrlässig, die Übernahme ohne eine umfassende Prüfung durch den Rechtsanwalt zu riskieren.

In der KMU-geprägten steirischen Unternehmenslandschaft finden viele Übernahmen innerhalb der Familie statt.

Kropiunig: Gerade hier ist eine rechtskundige Beratung und Begleitung von besonderer Bedeutung. Auf den ersten Blick meinen manche, innerhalb der Familie darauf verzichten zu können. Doch sollte man die Übergabe dazu nutzen, eingefahrene Prozesse und Verhältnisse – bis hin zur Rechtsform des Unternehmens – auf den Prüfstand zu stellen, ohne dabei das wechselseitige Vertrauen der Generationen aufs Spiel zu setzen.

Ludwig: Immer häufiger findet sich jedoch keine innerfamiliäre Nachfolge. Allerdings gibt es derzeit so manches Unternehmen, das über eine gut gefüllte „Kriegskasse“ verfügt und bereit ist, einem attraktiven Unternehmen, das ohne Nachfolge dasteht, eine erfolgreiche Zukunft zu eröffnen. Auch mittels Management-Buyout konnten schon viele steirische Erfolgsgeschichten fortgeschrieben werden.

Unter welchen Vorzeichen auch immer eine Übergabe erfolgt: Damit sie zur Erfolgsstory für alle Beteiligten wird, wurde „WEITER!Führen“ als wesentliche Ergänzung der steirischen Wirtschaftsförderungslandschaft ins Leben gerufen.

Am Gespräch nahmen teil:

Christoph Ludwig ist seit 1. April 2019 Geschäftsführer der zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Steiermark stehenden Steirischen Wirtschaftsförderungs-GmbH (SFG). www.sfg.at

Michael Kropiunig ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. www.rakstmk.at

 

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