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Rechts­be­ra­tung bei Unter­neh­mens­über­nah­men

Durch die Förderung von Beratungsleistungen – etwa von RechtsanwältInnen – will die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) Unternehmensübernahmen attraktiver machen.
Rechtsanwaltskammer-Steiermark-Vizepräsident Michael Kropiunig und Steirische-Wirtschaftsförderung-Geschäftsführer Christoph Ludwig trafen sich zum Talk über eine Förderung der Rechtsberatung bei Unternehmensübernahme.
Rechtsanwaltskammer-Steiermark-Vizepräsident Michael Kropiunig und Steirische-Wirtschaftsförderung-Geschäftsführer Christoph Ludwig trafen sich zum Talk über eine Förderung der Rechtsberatung bei Unternehmensübernahme. Fotocredit: René Strasser.

Durch eine ent­spre­chen­de Rechts­be­ra­tung bei Unter­neh­mens­über­nah­men sollen diese noch attrak­ti­ver gemacht werden. SFG-Geschäfts­füh­rer Chris­toph Ludwig und Michael Kro­pi­unig, Vize­prä­si­dent der Stei­er­mär­ki­schen Rechts­an­walts­kam­mer, im JUST-Busi­ness-Talk über die Motive hinter der Initia­ti­ve.

Unter dem Titel „WEITER!Führen“ hat die Stei­ri­sche Wirt­schafts­för­de­rung eine neue För­de­rung „auf den Markt gebracht“.

Ludwig:  Ja, eine genuin stei­ri­sche För­de­rungs­in­no­va­ti­on, die sich an alle richtet, die ein Unter­neh­men über­neh­men. Geför­dert werden Bera­tungs­kos­ten im Zuge einer Über­nah­me bis zu einem Gesamt­be­trag von 5000 Euro – und zwar zu 50 Prozent.

Wie attrak­tiv ist es in Zeiten des Start-up-Hypes eigent­lich, ein bestehen­des Unter­neh­men zu über­neh­men?

Ludwig: Hype oder nicht Hype – das ist nicht die Kate­go­rie, in der wir denken und handeln. Als hun­dert­pro­zen­ti­ge Tochter des Landes Stei­er­mark geht es der Stei­ri­schen Wirt­schafts­för­de­rungs­ge­sell­schaft SFG um den Wirt­schafts­stand­ort Stei­er­mark und dessen Ent­wick­lung, um Wert­schöp­fung und Arbeits­plät­ze. Da sind Start-ups ebenso will­kom­men, wie es unver­zicht­bar ist, dass bewähr­te Unter­neh­men eine Nach­fol­ge finden. Laut „KMU For­schung Austria“ stehen allein in der Stei­er­mark bis 2027 rund 5000 Unter­neh­men, die für mehr als 50.000 Arbeits­plät­ze ver­ant­wort­lich sind, zur Über­ga­be. Allein schon diese Zahlen belegen, wie bedeut­sam das Thema Über­ga­be für die Stei­er­mark als Wirt­schafts­stand­ort ist.

Kro­pi­unig: Eine Über­nah­me kann eine sehr attrak­ti­ve Option sein. Es gibt ein­ge­führ­te Pro­duk­te bzw. Dienst­leis­tun­gen, einen Kun­den­stock, ein ein­ge­spiel­tes Mit­ar­bei­ter­team, Bezie­hun­gen zu Lie­fe­ran­ten, Betriebs­mit­tel, eine Haus­bank. Das alles aus dem Nichts auf­zu­bau­en, kann zu einem sehr harten Weg werden. Und wenn in der Wirt­schaft ein schär­fe­rer Wind weht, wird es noch schwie­ri­ger, für diesen Weg die not­wen­di­gen Mittel auf­zu­brin­gen.

Ludwig: Unbe­streit­bar ist, dass ein opti­ma­ler Über­nah­me­pro­zess Vor­aus­set­zung dafür ist, dass sich ein Unter­neh­men unter neuen Eigen­tü­mern von Anfang an dyna­misch ent­wi­ckeln kann. Und genau darauf zielt diese För­de­rung ab: Geför­dert wird mit der Bera­tungs­leis­tung ja die Qua­li­tät des Über­nah­me­pro­zes­ses. Gleich­zei­tig wollen wir auch Schwel­len abbauen, die heute viel­leicht noch den einen oder die andere daran hindern, diese attrak­ti­ve Option in Erwä­gung zu ziehen. Darum haben wir diese För­de­rung auch ganz bewusst mög­lichst breit und nied­rig­schwel­lig ange­legt.

Kro­pi­unig: Eine Über­nah­me ist jeden­falls eine beson­ders neur­al­gi­sche Schnitt­stel­le im Lebens­zy­klus eines Unter­neh­mens und für beide Seiten – Über­ge­ben­de wie Über­neh­men­de – mit vielen Fragen ver­bun­den.
Selbst für erfah­re­ne Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer können sich ange­sichts der Kom­ple­xi­tät der Themen Abgrün­de auftun.

Beach­tet man etwas nicht, kann das höchst uner­freu­li­che Folgen haben. Stellt man hin­ge­gen die Über­ga­be auf ein recht­lich gesi­cher­tes Fun­da­ment, begrün­det das nicht nur eine ver­trau­ens­vol­le Über­ga­be, sondern garan­tiert auch einen unbe­las­te­ten Weg in die Zukunft. Sich dabei von Fach­ex­per­ten beraten und beglei­ten zu lassen, halte ich für essen­zi­ell. Schon vor einer Über­nah­me sollte eine umfas­sen­de Prüfung aller recht­li­chen Ver­hält­nis­se, also aller Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen, erfol­gen. Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te ver­fü­gen über das fach­li­che Know-how und die Erfah­rung, um Pro­blem­zo­nen und Gefah­ren­her­de auf­zu­spü­ren und mit den Ver­trags­par­tei­en belast­ba­re Lösun­gen zu erar­bei­ten.

Wo lauern die Untie­fen in solchen Über­nah­me­pro­zes­sen?

Kro­pi­unig: Ein ent­schei­den­der Schau­platz sind Haf­tun­gen. Wer ein Unter­neh­men über­nimmt, über­nimmt auch Haf­tun­gen, Ver­bind­lich­kei­ten und Ver­pflich­tun­gen. Das muss aus­nahms­los auf den Tisch. Diesen Bereich arbei­ten wir im Sinne einer recht­li­chen Due-Dili­gence-Prüfung sys­te­ma­tisch ab. Schließ­lich ist das Ergeb­nis auch in hohem Maße mit­be­stim­mend für die Bewer­tung des Unter­neh­mens.

Worauf achten Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te im Beson­de­ren bei der Rechts­be­ra­tung bei Unter­neh­mens­über­ga­ben?

Kro­pi­unig: Wir prüfen alle Ver­trags­be­zie­hun­gen mit Sub­un­ter­neh­mern, Ver­triebs­part­nern, Kunden und Beschäf­tig­ten, aber auch etwa­igen Mit­ei­gen­tü­mern. All das kann den Wert eines Unter­neh­mens massiv beein­flus­sen.
Es wäre grob fahr­läs­sig, die Über­nah­me ohne eine umfas­sen­de Prüfung durch den Rechts­an­walt zu ris­kie­ren.

In der KMU-gepräg­ten stei­ri­schen Unter­neh­mens­land­schaft finden viele Über­nah­men inner­halb der Familie statt.

Kro­pi­unig: Gerade hier ist eine rechts­kun­di­ge Bera­tung und Beglei­tung von beson­de­rer Bedeu­tung. Auf den ersten Blick meinen manche, inner­halb der Familie darauf ver­zich­ten zu können. Doch sollte man die Über­ga­be dazu nutzen, ein­ge­fah­re­ne Pro­zes­se und Ver­hält­nis­se – bis hin zur Rechts­form des Unter­neh­mens – auf den Prüf­stand zu stellen, ohne dabei das wech­sel­sei­ti­ge Ver­trau­en der Gene­ra­tio­nen aufs Spiel zu setzen.

Ludwig: Immer häu­fi­ger findet sich jedoch keine inner­fa­mi­liä­re Nach­fol­ge. Aller­dings gibt es derzeit so manches Unter­neh­men, das über eine gut gefüll­te „Kriegs­kas­se“ verfügt und bereit ist, einem attrak­ti­ven Unter­neh­men, das ohne Nach­fol­ge dasteht, eine erfolg­rei­che Zukunft zu eröff­nen. Auch mittels Manage­ment-Buyout konnten schon viele stei­ri­sche Erfolgs­ge­schich­ten fort­ge­schrie­ben werden.

Unter welchen Vor­zei­chen auch immer eine Über­ga­be erfolgt: Damit sie zur Erfolgs­sto­ry für alle Betei­lig­ten wird, wurde „WEITER!Führen“ als wesent­li­che Ergän­zung der stei­ri­schen Wirt­schafts­för­de­rungs­land­schaft ins Leben gerufen.

Am Gespräch nahmen teil:

Chris­toph Ludwig ist seit 1. April 2019 Geschäfts­füh­rer der zu 100 Prozent im Eigen­tum des Landes Stei­er­mark ste­hen­den Stei­ri­schen Wirt­schafts­för­de­rungs-GmbH (SFG). www.sfg.at

Michael Kro­pi­unig ist Rechts­an­walt und Vize­prä­si­dent der Stei­er­mär­ki­schen Rechts­an­walts­kam­mer. www.rakstmk.at

 

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