Stefan Gurmann|

JUST BUSI­NESS LAW — Vesting-Rege­lun­gen

Vesting-Regelungen dienen sowohl der langfristigen Bindung von Gründern als auch dem Schutz der Investoren vor dem vorzeitigen Ausscheiden wichtiger Schlüsselpersonen.

Beim Ein­stieg von Inves­to­ren in Start-ups werden regel­mä­ßig Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen abge­schlos­sen, welche die Cor­po­ra­te Gover­nan­ce sowie die Rechte und Pflich­ten der Gesell­schaf­ter regeln. Ein zen­tra­les Element kann das Vesting sein, das sicher­stellt, dass die Gründer und Manager lang­fris­tig im Unter­neh­men bleiben.

Über einen Zeit­raum von drei bis fünf Jahren erwer­ben diese Schlüs­sel­per­so­nen ihre Betei­li­gung schritt­wei­se. Erst wenn alle Anteile geves­tet sind, können sie nicht mehr zurück­ge­for­dert werden. Ver­lässt ein Gründer oder Manager das Unter­neh­men vorher, greifen Leaver-Rege­lun­gen: Good Leaver, die etwa aus gesund­heit­li­chen Gründen oder eigener Kün­di­gung aus­schei­den, behal­ten ihre geves­te­ten Anteile. Der nicht geves­te­te Teil wird meist zum Markt­wert ver­kauft. Bad Leaver, die zB wegen Pflicht­ver­let­zun­gen aus­schei­den, ver­lie­ren oft auch geves­te­te Anteile oder erhal­ten einen redu­zier­ten Kauf­preis.

Eine Cliff-Periode, oft ein Jahr, ver­hin­dert, dass Gründer oder Manager ohne nen­nens­wer­te Mit­ar­beit Anteile behal­ten. Unfaire Vesting-Klau­seln, wie eine zu lange Cliff-Periode oder zu nied­ri­ge Kauf­prei­se, können recht­lich unwirk­sam sein. Auch eine will­kür­li­che Abbe­ru­fung als Leaver-Fall ist pro­ble­ma­tisch. Damit Vesting-Grund­sät­ze Inves­to­ren und Grün­dern glei­cher­ma­ßen nutzen, ist eine aus­ge­wo­ge­ne und recht­lich geprüf­te Aus­ge­stal­tung not­wen­dig.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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