Stefan Gurmann|

Just Busi­ness Law — EU Inc.

Mit der vorgeschlagenen „EU Inc.“ möchte die Europäische Union eine neue europäische Gesellschaftsform schaffen. Die EU Inc. soll Unternehmen als Alternative zu den bestehenden nationalen Rechtsformen offenstehen.

Ziel ist es, die Grün­dung und die grenz­über­schrei­ten­de Tätig­keit inno­va­ti­ver Unter­neh­men inner­halb des EU-Bin­nen­markts zu erleich­tern.

Die EU Inc. setzt auf durch­ge­hend digi­ta­le Ver­fah­ren.

Unter­neh­men sollen im Fast-Track-Ver­fah­ren mit einer ein­heit­li­chen EU-Stan­dard­sat­zung inner­halb von 48 Stunden gegrün­det werden können. Unter­neh­mens­da­ten sollen nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal über eine EU-weite Schnitt­stel­le an Behör­den über­mit­telt werden. Diese ver­bin­det die natio­na­len Unter­neh­mens­re­gis­ter; später soll ein zen­tra­les EU-Regis­ter hin­zu­kom­men.

Steuer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons- und Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern sollen ohne erneute Daten­ein­ga­be ver­ge­ben werden. Auch spätere Vor­gän­ge, etwa Sat­zungs­än­de­run­gen, Anteils­über­tra­gun­gen sowie Liqui­da­ti­ons- und Insol­venz­ver­fah­ren, sollen digital abge­wi­ckelt werden können.

Die Gesell­schaft soll ohne gesetz­li­ches Min­dest­ka­pi­tal gegrün­det werden können. Für den Schutz der Gläu­bi­ger sieht der Ver­ord­nungs­vor­schlag statt­des­sen Bilanz- und Sol­venz­tests vor. Geschäfts­an­tei­le sollen in einem digi­ta­len Regis­ter geführt und ohne beson­de­re Form­erfor­der­nis­se über­tra­gen werden können.

Darüber hinaus enthält der Vor­schlag ein uni­ons­weit ein­heit­li­ches Modell für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen. Unter­neh­men sollen EU-Anteils­op­ti­ons­plä­ne ein­füh­ren können, um Beschäf­tig­te und Organ­mit­glie­der am Unter­neh­mens­er­folg zu betei­li­gen.

Ins­ge­samt ver­folgt die EU Inc. das Ziel, Unter­neh­mens­grün­dun­gen zu ver­ein­fa­chen und ein ein­heit­li­che­res Umfeld für inno­va­ti­ve Unter­neh­men in der Euro­päi­schen Union zu schaf­fen.

Der Ver­ord­nungs­vor­schlag wird nun vom Euro­päi­schen Par­la­ment und vom Rat beraten. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on strebt an, dass die EU Inc. bis Ende 2026 beschlos­sen wird.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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