Ziel ist es, die Gründung und die grenzüberschreitende Tätigkeit innovativer Unternehmen innerhalb des EU-Binnenmarkts zu erleichtern.
Die EU Inc. setzt auf durchgehend digitale Verfahren.
Unternehmen sollen im Fast-Track-Verfahren mit einer einheitlichen EU-Standardsatzung innerhalb von 48 Stunden gegründet werden können. Unternehmensdaten sollen nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal über eine EU-weite Schnittstelle an Behörden übermittelt werden. Diese verbindet die nationalen Unternehmensregister; später soll ein zentrales EU-Register hinzukommen.
Steuer-Identifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sollen ohne erneute Dateneingabe vergeben werden. Auch spätere Vorgänge, etwa Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen sowie Liquidations- und Insolvenzverfahren, sollen digital abgewickelt werden können.
Die Gesellschaft soll ohne gesetzliches Mindestkapital gegründet werden können. Für den Schutz der Gläubiger sieht der Verordnungsvorschlag stattdessen Bilanz- und Solvenztests vor. Geschäftsanteile sollen in einem digitalen Register geführt und ohne besondere Formerfordernisse übertragen werden können.
Darüber hinaus enthält der Vorschlag ein unionsweit einheitliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen. Unternehmen sollen EU-Anteilsoptionspläne einführen können, um Beschäftigte und Organmitglieder am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Insgesamt verfolgt die EU Inc. das Ziel, Unternehmensgründungen zu vereinfachen und ein einheitlicheres Umfeld für innovative Unternehmen in der Europäischen Union zu schaffen.
Der Verordnungsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Die Europäische Kommission strebt an, dass die EU Inc. bis Ende 2026 beschlossen wird.
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