Wirtschaft fordert finanzielle Gleichstellung im Bildungsbereich

6.810 Euro müssen im Schnitt an Kurs- und Prüfungskosten bezahlt werden, bevor man in der Steiermark einen Meisterbrief in Händen hält. Finanziell viel günstiger – zumindest für die Betreffenden selbst – fällt hier der laut Nationalem Qualifikationsrahmen (NQR) „gleichwertige“ Bachelor aus. Hier belaufen sich die Kosten für einen Studierenden an einer steirischen Uni auf durchschnittlich 540 Euro bis zum Abschluss, den (großen) Rest zahlt der Steuerzahler. Eine Ungleichbehandlung, die die Wirtschaft so im Bildungsbereich nicht länger hinnehmen will, zumal Juristen hier auch „verfassungsrechtliche Bedenken“ orten.

Für jeden ordentlichen Studenten einer steirischen Universität fallen pro Jahr durchschnittlich 12.250 Euro an Bundesausgaben an. Bis zur Erreichung eines akademischen Abschlusses sind es statistisch gesehen 102.310 Euro, die fast ausschließlich vom Steuerzahler finanziert werden. „Gut investiertes Geld in die Zukunft unseres Landes“, betonen WKO Steiermark Präsident Josef Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Allerdings würde man sich hier auch Ähnliches für die angehenden Meisterinnen und Meister wünschen. Diese müssen nämlich für sämtliche Kurse und Prüfungen selbst aufkommen. Im Schnitt sind das rund 6.810 Euro, ein durchschnittlicher Unistudent muss dagegen bis zum Abschluss im Schnitt nur rund 540 Euro selbst bezahlen. Diese Summe setzt sich aus ÖH-Beiträgen und Studiengebühren zusammen. Letztere sind von ordentlichen Studierenden einer Universität – anders als an der FH Campus 02 – erst dann zu bezahlen, wenn die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Toleranzsemester überschritten wurde. Aktuell beträgt die durchschnittlich Studiendauer bis zum Bachelor 8,5 Semester.

 „Als Vertreter der Wirtschaft sehen wir hier eine wesentliche Ungleichbehandlung. Entweder man bezahlt sowohl in der beruflichen als auch akademischen Ausbildung seinen Beitrag oder eben nicht“, fordern Herk und Talowski. Nicht zuletzt, da es sich beim Meister und Bachelor mittlerweile um formal gleichwertige (aber nicht gleichartige) Bildungsabschlüsse handelt, festgeschrieben im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Darüber hinaus ist auch im aktuellen Regierungsprogramm eine Stärkung der Meisterausbildung verankert. „Als Wirtschaft reichen wir die Hand für einen Reformprozess, der in dieser Frage schon allein aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels ohne Zweifel notwendig ist. Darum wollen wir diese Initiative auch in keinster Weise als Angriff auf unsere Universitäten verstanden wissen, diese sind für unseren Standort von enormer Bedeutung. Gleiches gilt allerdings auch für unsere Meisterinnen und Meister, darum setzen wir uns für eine finanzielle Gleichstellung dieser gleichwertigen Bildungsabschlüsse ein. Entweder man bezahlt auf beiden Ausbildungswegen einen Beitrag oder eben nicht. Die derzeitige Situation stellt jedenfalls eine Ungleichbehandlung dar, die so auf Dauer nicht haltbar ist“, so Herk und Talowski.

Verfassungsexperte Klaus Poier, Professor am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz, teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken angesichts der offensichtlichen Ungleichbehandlung. Er weist darauf hin, dass die Bundesverfassung den Grundsatz der Gleichbehandlung vorsieht: „Gleiches muss gleich behandelt werden und darüber hinaus muss jede Regelung dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot entsprechen. Angesichts des allen zustehenden Rechts auf Bildung und insbesondere auch im Hinblick auf den immer drängender werdenden Fachkräftemangel ist eine Schlechterbehandlung der Meisterprüfung immer weniger nachvollziehbar.“ Der Verfassungsgerichtshof räumt dem Gesetzgeber bei der Frage der Finanzierung und Förderung von Einrichtungen und Ausbildungswegen allerdings einen großen Spielraum ein, weshalb die Erfolgschance von „Verfassungsklagen“ gering einzuschätzen sei. Aus verfassungspolitischer Sicht müsse aber, so Poier, das Problem umso stärker thematisiert werden: „Auch dort, wo dem Gesetzgeber ein politischer Spielraum eingeräumt ist, sollten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Sachlichkeit Leitprinzipien der gesetzlichen Regelungen sein.“ Und wenn der Fachkräftemangel weiter voranschreite und die volkswirtschaftlichen Nachteile noch größer würden, müsste man irgendwann letztlich auch die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit als überschritten ansehen, so Poier.

Foto: Setzen sich für eine finanzielle Gleichstellung im Bildungswesen ein: WKO Steiermark Präsident Josef Herk (Bildmitte) und Hermann Talowski (r.), Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Unterstützt wird ihre Forderung durch eine Expertise des Verfassungsexperten Klaus Poier (l.), der aufgrund der aktuellen Ungleichbehandlung „verfassungsrechtliche Bedenken“ ortet. Fotocredit: Fischer

 

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