JUST-Redaktion|

Umstruk­tu­rie­rung für Tou­ris­mus Stei­er­mark

Auf Antrag von Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl hat die Landesregierung eine neue Struktur für den steirischen Tourismus Steiermark beschlossen.
Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl im Portrait.
Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl im Portrait. Fotocredit: Oliver Wolf

Aus bisher 96 Tou­ris­mus­ver­bän­den und neun Regio­nal­ver­bän­den werden elf Erleb­nis­re­gio­nen. Diese Umstruk­tu­rie­rung ist eine Reak­ti­on auf die Her­aus­for­de­run­gen, die die COVID-19-Pan­de­mie für den Tou­ris­mus Stei­er­mark mit sich bringt. Die Reform­plä­ne wurden im Rahmen eines Begut­ach­tungs­ver­fah­rens mit ins­ge­samt 180 Stel­lung­nah­men von Tou­ris­ti­kern und bei­trags­pflich­ti­gen Unter­neh­men dis­ku­tiert und ange­passt. Die Mehr­heit der Stel­lung­nah­men war positiv und unter­strich die Not­wen­dig­keit, moderne und leis­tungs­fä­hi­ge Struk­tu­ren für die aktu­el­len und künf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen zu schaf­fen. Die neue Struk­tur wird ab dem 1. Oktober 2021 gültig sein.

Umstruk­tu­rie­rung des Tou­ris­mus Stei­er­mark auf­grund von Covid-19

„Die Ver­län­ge­rung des Corona-Lock­down ist eine weitere Hiobs­bot­schaft für den hei­mi­schen Tou­ris­mus. Es gilt umso mehr jetzt die rich­ti­gen Weichen für einen erfolg­rei­chen Re-Start zu stellen. Eine moderne und leis­tungs­fä­hi­ge Struk­tur ist dabei ein wesent­li­cher Schlüs­sel“, so Lan­des­rä­tin Eib­in­ger-Miedl.

Nach der Prä­sen­ta­ti­on der Pläne Anfang Novem­ber 2020 wurden im Rahmen des gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Begut­ach­tungs­ver­fah­rens bei 96 Tou­ris­mus­ver­bän­den, neun Regio­nal­ver­bän­den, 220 Tou­ris­mus­ge­mein­den und rund 70.000 bei­trags­pflich­ti­gen Unter­neh­men ins­ge­samt 180 Stel­lung­nah­men zu den Reform­plä­nen abge­ge­ben. Die Mehr­heit der Stel­lung­nah­men war im Grund­te­nor positiv. Die Tou­ris­ti­ke­rin­nen und Tou­ris­ti­ker unter­strei­chen dabei die Not­wen­dig­keit, moderne und leis­tungs­fä­hi­ge Struk­tu­ren für die aktu­el­len und künf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen – etwa die Digi­ta­li­sie­rung – zu schaf­fen. Auf Grund von eben­falls geäu­ßer­ter Kritik wurden in einigen Berei­chen Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men. Neben kleinen Ände­run­gen bei den Erleb­nis­re­gio­nen wurde ins­be­son­de­re die Zusam­men­set­zung der Gremien adap­tiert.

Die elf Erleb­nis­re­gio­nen

Drei Gemein­den haben den Wunsch geäu­ßert, einer anderen Erleb­nis­re­gi­on anzu­ge­hö­ren als ursprüng­lich geplant. Konkret werden Ebers­dorf, Groß­stein­bach und Hartl der „Ost­stei­er­mark“ ange­hö­ren (statt dem „Thermen- und Vul­kan­land“).

Die Zusam­men­set­zung der Erleb­nis­re­gio­nen ist in der bei­lie­gen­den Grafik ersicht­lich (weiß gefärb­te Gemein­den sind keine Tou­ris­mus-Gemein­den und nicht Teil der neuen Tou­ris­mus­ver­bän­de).

Zusam­men­set­zung der Kom­mis­sio­nen und Ein­rich­tung von Mar­ke­ting­bei­rä­ten

Im Hin­blick auf die Ent­sen­dung von Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Gemein­den in die Tou­ris­mus­kom­mis­sio­nen — jede Tou­ris­mus­ge­mein­de ist mit Sitz und Stimme ver­tre­ten — wurde die Mög­lich­keit geschaf­fen, auch Per­so­nen zu ent­sen­den, die nicht dem jewei­li­gen Gemein­de­rat ange­hö­ren. Damit können künftig bei­spiels­wei­se weitere Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer oder Per­so­nen mit lang­jäh­ri­ger tou­ris­ti­scher Erfah­rung ein­ge­bun­den werden. Die Zahl der Unter­neh­mens­ver­tre­te­rin­nen und ‑ver­tre­ter wurde von neun auf zwölf erhöht. Mit der in der Geset­zes­no­vel­le ver­an­ker­ten „dop­pel­ten Mehr­heit“ können Beschlüs­se in der Kom­mis­si­on künftig nur gefasst werden, wenn sowohl in der Gruppe der Gemein­de­ver­tre­ter als auch in jener der Unter­neh­mens­ver­tre­ter eine Mehr­heit zustimmt.

Auf viel­fa­chen Wunsch wurde die Mög­lich­keit der Ein­rich­tung von Mar­ke­ting­bei­rä­ten recht­lich ver­an­kert. Mit diesen soll sicher­ge­stellt werden, dass für die Region wich­ti­ge tou­ris­ti­sche Themen ent­spre­chend bear­bei­tet und vor­an­ge­trie­ben werden können. Außer­dem können damit weitere Stake­hol­der in den Erleb­nis­re­gio­nen ein­ge­bun­den werden.

Wei­te­rer Fahr­plan

Die für die Reform not­wen­di­gen Ver­ord­nun­gen sowie die Novelle des Tou­ris­mus­ge­set­zes wurden heute von der Lan­des­re­gie­rung beschlos­sen. Die Geset­zes­no­vel­le wird nun in den Landtag Stei­er­mark ein­ge­bracht und im Februar im zustän­di­gen Aus­schuss behan­delt.

In allen Erleb­nis­re­gio­nen wird nun ein struk­tu­rier­ter Prozess zur Zusam­men­füh­rung gestar­tet. Diesen werden vom Land ein­ge­setz­te Koor­di­na­to­rin­nen und Koor­di­na­to­ren unter Ein­bin­dung aller Stake­hol­der leiten. Dabei sollen sich die Erleb­nis­re­gio­nen ent­spre­chend zusam­men­fin­den, die gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Gremien vor­be­rei­ten und Fragen zur künf­ti­gen Orga­ni­sa­ti­on und Posi­tio­nie­rung klären. Die neue Struk­tur im stei­ri­schen Tou­ris­mus wird am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

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