Hohe Erwartungen an Lebens- und Sozialberatung

Bei Prävention, Gesundheitsvorsorge, der Ausbildung von Resilienz und der Stärkung persönlicher Lebenschancen kommt den gewerblichen Lebens- und Sozialberatern mit ihren drei Fachrichtungen psychologische, ernährungswissenschaftliche und sportwissenschaftliche Beratung immer größere Bedeutung zu.

Dabei ist nicht nur individuelle Beratung gefragt. Immer mehr Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen und Kommunen setzen, wenn es um betriebliche oder öffentliche Gesundheitsförderung, Prävention oder Coaching geht, auf das professionelle Know-how der ausgebildeten Expertinnen und Experten für Lebens- und Sozialberatung. Die Verantwortlichen legen dabei zunehmend Wert auf Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen sowie Abschlüsse verbürgter, auch akademischer Provenienz. Kriterien, die in der gewerblichen Lebens- und Sozialberatung längst zum täglichen Geschäft gehören.

Zugangsvoraussetzung zur Erlangung des Gewerbes für sportwissenschaftliche Beraterinnen und Berater ist ein abgeschlossenes Studium der Sportwissenschaften oder der Leibeserziehung oder der Diplomabschluss in einer Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes. Ernährungswissenschaftliche Beratung erfordert ein Studium der Ernährungswissenschaften oder die abgeschlossene Ausbildung zum Diätologen bzw. zur Diätologin.

Umfassende Ausbildung

Für die psychologische Beratung im Rahmen des Gewerbes der Lebens-und Sozialberatung sind der Abschluss eines Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung im Ausmaß von rund 600 Stunden in einer dafür zertifizierten Einrichtung, dazu mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung sowie wenigstens 750 Stunden fachliche Tätigkeit vorzuweisen. Auch in diesem Bereich werden zunehmend universitäre oder universitätsnahe Ausbildungswege angeboten. So hat etwa die Grazer Karl-Franzens-Universität mit ihrer speziell auf berufsbegleitende Weiterbildung ausgerichteten Tochtergesellschaft „Uni for Life“ nicht nur die entsprechenden Lehrgänge zur Erlangung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung im Programm, sondern bietet auch ein zweisemestriges „Masterupgrade“, dessen Absolventinnen und Absolventen sich über den Titel „Master of Science“ (MSc) freuen dürfen. Zugangsvoraussetzungen: eine abgeschlossene Lebens- und Sozialberatungs-Ausbildung sowie die allgemeine Universitätsreife.

„Verbürgte Qualität, hoher wissenschaftlicher Standard, Berücksichtigung neuester Erkenntnisse, kontinuierliche Evaluierung der Ausbildung, schließlich ein universitäres Diplom bzw. der Mastertitel“ – so fasst die Pädagogin und Universitätsdozentin Barbara Friehs, die diese Schiene an der Uni for Life der Karl-Franzens-Universität Graz leitet, die Vorteile einer universitären Ausbildungsumgebung
zusammen.

Insgesamt, erklärt Andreas Schnider, Universitätsprofessor, stellvertretender Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Steiermark und selbst gewerblicher Lebens- und Sozialberater, gehe es jedoch nicht darum, berufliche Ausbildungswege generell zu akademisieren, sondern diese in ihrer Eigenständigkeit mit akademischen Ausbildungen vergleichbar zu machen und damit in ihrer Bedeutung zu stärken. Ein zentrales Instrument dafür, so Schnider, der auch als Vorsitzender des Qualitätssicherungsrates für PädagogInnenbildung sowie Vizepräsident des Institutes für angewandte Gewerbeforschung fungiert, sei der NQR.

Qualität und Orientierung

NQR bedeutet „Nationaler Qualifikationsrahmen“. Der Nationale Qualifikationsrahmen ist die nationale „Übersetzung“ des „Europäischen Qualifi kationsrahmens“ (EQR). Im NQR ordnet jeder Mitgliedsstaat der EU alle Qualifikationen, die in den unterschiedlichen Bildungsbereichen – in der beruflichen Ausbildung ebenso wie in der tertiären an Universitäten, Hochschulen und Akademien, aber auch in der Fort- und Weiterbildung – erworben werden können, einem bestimmten Level zu. Dabei berücksichtigt der NQR auf der einen Seite die nationalen Eigenheiten der Bildungslandschaft, macht die erworbenen Qualifikationen jedoch im internationalen Kontext, speziell im Hinblick auf den Europäischen Qualitätsrahmen vergleichbar. Dem Nationalen Qualifikationsrahmen geht es ausdrücklich nicht um eine Reglementierung von Bildungswegen, sondern darum, diese – national und international – vergleichbar zu machen und damit Transparenz und Orientierung zu bieten.

Allerdings, stellt Schnider fest habe die Auseinandersetzung mit NQR und EQR, gepaart mit dem starken Bestreben nach weiterer Professionalisierung und Qualifizierung bei den Protagonistinnen und Protagonisten des boomenden Berufsstandes selbst, bereits dazu geführt, dass ein noch stärkeres Bewusstsein für Qualität und deren Sicherung Platz gegriffen habe. „Gerade die im Feld der Lebens- und Sozialberatung Tätigen haben ein vitales Interesse daran, dass auch ihre abseits akademischer Ausbildungswege erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen entsprechend anerkannt werden, sei es bei potenziellen Auftraggebern, sei es, wenn es um Anrechnungen bei akademischen Weiterbildungen geht“, bilanziert Schnider. In der beruflichen Interessenvertretung in der Wirtschaftskammer finde diese Position einen starken Rückhalt.

www.lebensberater.at

Foto: Andreas Schnider

Fotocredit: BKA/Andy Wenzel

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