Legal Due Diligence: Unternehmensprüfung

Investorenrechte und Start-up-Schutz – zwei Seiten der Medaille. Rechtsexpertin Gabriele Krenn im Gespräch über Investitionsabsicherung durch Syndikatsverträge.
Gabriele Krenn, Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, rät Investoren und Unternehmen zur sogenannten Legal Due Diligence Prüfung.
Gabriele Krenn, Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, rät Investoren und Unternehmen zur sogenannten Legal Due Diligence Prüfung. Fotocredit: RAK/Furgler.

Die wirtschaftliche Dynamik äußert sich in zunehmender Volatilität der Eigentumsverhältnisse. Unternehmen suchen Kapital, Investoren suchen Beteiligungen. Vor einer Beteiligung sollten Investoren das rechtliche Umfeld im Zuge einer Legal Due Diligence Prüfung vom Anwalt durchchecken lassen. Bei Start-ups gilt es, trotz steigender Fremdanteile, den Einfluss auf das Unternehmen nicht zu verlieren. Dazu sollten sie sich rechtlich absichern und ein Squeeze-out verhindern, indem sie mit entsprechenden rechtlichen Vorkehrungen vorsorgen. Ein Syndikatsvertrag kann bei geringen Geschäftsanteilen Mitbestimmungsrechte sichern. Gabriele Krenn, Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, über den Mehrwert einer rechtsanwaltlichen Begleitung bei Beteiligungen.

Frau Krenn, die wirtschaftliche Dynamik äußert sich nicht zuletzt in einer zunehmenden Volatilität der Eigentumsverhältnisse: Investoren suchen Unternehmen, an denen sie sich beteiligen können, Unternehmen, allen voran Start-ups, benötigen Kapital, um sich erfolgreich zu entwickeln. Was haben Investoren im Falle einer Unternehmensbeteiligung zu beachten? Welchen Input bekommen sie von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten?

Gabriele Krenn: Vor einer Beteiligung an einem Unternehmen ist dringend zu empfehlen, das rechtliche Umfeld im Zuge einer sogenannten Legal Due Diligence Prüfung vom Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin durchchecken zu lassen, um unangenehme Überraschungen nach dem Einstieg zu vermeiden. Dabei wird das Unternehmen sorgfältig nach allen Richtungen hin auf etwaige – möglicherweise auch versteckte – rechtliche Risiken durchleuchtet: bestehende gesellschaftsrechtliche Verträge oder Verträge mit Kunden, etwaige anhängige Rechtsstreitigkeiten, Altlasten, arbeitsrechtliche und urheberrechtliche Problemzonen und, und, und.

Es gibt ja ganz unterschiedliche Motive, sich an Unternehmen zu beteiligen.

Umso wichtiger ist es, den Willen der Investoren gesellschaftsrechtlich abzubilden und die rechtlichen Instrumente zu seiner Durchsetzung zu definieren. So kann etwa durch das Erlassen einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die noch dazu nur mit den Gesellschaftsanteilen des Investors geändert werden kann, dessen strategischer Einfluss auf die Geschäftsführung gesichert werden. Dabei werden z. B. die Entscheidungsgrenzen der Geschäftsführung festgelegt. Aber auch wer sich ohne strategischen Anspruch an einem Unternehmen beteiligt, tut gut daran, seinen Einfluss zu sichern. Schließlich trägt er ja auch das Risiko für seine Beteiligung. So können etwa durch einem Syndikatsvertrag auch bei geringen Geschäftsanteilen Mitbestimmungsrechte gesichert werden. Der Syndikatsvertrag sorgt für eine Stimmbindung unter den Gesellschaftern: Das heißt: Der „operative“ Eigentümer hat, wenn es etwa um zentrale Entscheidungen wie die Gewinnausschüttung geht, in der Gesellschafterversammlung immer im Sinne des Investors abzustimmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherung der Sperrminorität, die bei mehr als 25 Prozent liegt. Der Hintergrund: In GmbH werden Entscheidungen gemäß GmbH-Gesetz in der Regel mit 75 Prozent der Stimmen getroffen.

Die andere Seite der Medaille: Bis sie den Durchbruch schaffen, benötigen Start-ups – häufig wiederholt – zusätzliches Kapital. Was können Gründerinnen und Gründer tun, um trotz der steigenden Fremdanteile den Einfluss auf ihr Unternehmen nicht zu verlieren?

Eine nachvollziehbare Befürchtung: eine tolle Idee zu haben, sie mit Leidenschaft auf dem Markt zu etablieren – und dann nicht mehr viel davon zu haben, weil sich der eigene Anteil am Unternehmen mehr oder weniger in nichts aufgelöst hat. Grundsätzlich gilt daher die bekannte Weisheit: Prüfe, wer sich (ewig) bindet. Allerdings sollte man diese Prüfung nicht bloß den Gefühlen überlassen, sondern die Unterstützung von Expertinnen und Experten, sprich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche an der eigenen Idee auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen.

Und wie kann das konkret funktionieren?

Etwa dadurch, dass man mit entsprechenden rechtlichen Vorkehrungen ein sogenanntes Squeeze-out verhindert.

Was ist ein Squeeze-out?

Wenn in einer GmbH eine Kapitalerhöhung beschlossen wird, muss auch jener Gesellschafter mitziehen, der die Kapitalerhöhung nicht anstrebt. Tut er das nicht, verringert sich sein Anteil. Nehmen wir zum Beispiel folgenden Fall. Der Investor verfügt bereits über 60 Prozent des Unternehmens, der Gründerin bzw. dem Gründer bleiben 40 Prozent. Der Investor beschließt nun mit seiner (einfachen) Mehrheit eine Kapitalerhöhung auf das Doppelte und schießt selbst seinen 60-prozentigen Anteil davon nach. Bei einem fiktiven Gesamtkapital von 100.000 Euro wären das 60.000. Um seinen Anteil von 40 Prozent zu wahren, müsste nun auch der Gründer bzw. die Gründerin anteilsentsprechend 40.000 Euro nachlegen. Geschieht das nicht, verringert sich der Anteil auf 25 Prozent. Die Rechnung: Das Gesamtkapital beträgt nun durch die Aufstockung des Investors 160.000, davon sind nur mehr 40.000 Gründeranteile: ein Viertel.

Das heißt, Investoren könnten Gründer letztlich im eigenen Unternehmen an den Rand drängen.

Genau. Und um das zu verhindern, werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit einer einseitigen Kapitalerhöhung im Sinne ihrer Klientinnen und Klienten durch eine Erhöhung der Mehrheitserfordernisse rechtlich unterbinden.

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