Mit heutigem Tag wurde dem Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung der WKO Steiermark die Agenden einer Standortanwaltschaft übertragen. „Wir werden die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer bei Genehmigungsverfahren vertreten“, so deren Leiter Ewald Verhounig.
Mit der im Dezember 2018 beschlossenen Novelle des Umweltverträglichkeitsgesetzes wurde auch das Organ einer Standortanwaltschaft eingerichtet. Diese hat mit heutigem Tag in der Steiermark ihre Arbeit aufgenommen, betraut wurde damit das Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung unter der Leitung von Ewald Verhounig. Diese Standortanwaltschaft hat ab sofort Parteienstellung bei diversen Genehmigungsverfahren. Ihre Aufgabe ist es, Vorschriften, die für eine Verwirklichung eines Vorhabens sprechen, geltend zu machen und entsprechende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht einzureichen bzw. Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. „Wir sind damit die Anwaltschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und werden deren Interessen weisungsungebunden vertreten“, kündigt Verhounig an. Sehr zur Freude von WKO Steiermark Direktor Karl-Heinz Deroscheg: „Diese Anwaltschaft ist ein weiterer Schritt zu einer noch unternehmerfreundlicheren Steiermark.“
Foto: Das Team der neuen steirischen Standortanwaltschaft (v.l): Birgit Feichtner, Johannes Absenger, Ewald Verhounig (Leiter), Simone Harder und Robert Steinegger. Fotocredit: Fischer