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Sicher­heit bei Invest­ments

Wer inves­tiert, ist nicht noch vor Fehl­ent­schei­dun­gen geschützt. Dennoch kann eine fun­dier­te recht­li­che Bera­tung beim Invest­ment das Risiko begren­zen. Bei Über­le­gun­gen, Erspar­nis­se anzu­le­gen, steht die Bera­tung durch einen Rechts­an­walt übli­cher­wei­se nicht im Vor­der­grund.

Dabei gibt es einige recht­li­che Aspekte, die schon vor der Anla­ge­ent­schei­dung geprüft und in die Risi­ko­ab­wä­gung auf­ge­nom­men werden sollten. Bei Inves­ti­tio­nen in Aktien und sons­ti­ge Wert­pa­pie­re betrifft dies vor allem Fragen zur Risi­ko­be­reit­schaft und Anla­ge­er­fah­rung des Erwer­bers. Je größer die Eigen­ein­schät­zung zu Erfah­rung und Risi­ko­be­reit­schaft, desto gerin­ger die Chancen, bei Ver­lus­ten eine Haftung des Ver­mitt­lers wegen Falsch­be­ra­tung in Anspruch nehmen zu können. Und was bringt die schöns­te Anle­ger­woh­nung, wenn das Mie­ten­ma­nage­ment nicht funk­tio­niert und Delo­gie­run­gen an der Tages­ord­nung stehen?

Mehr Infor­ma­tio­nen:

www.rakstmk.at

Foto: Michael Kro­pi­unig, Vize­prä­si­dent der Stei­er­mär­ki­schen Rechts­an­walts­kam­mer

Foto­credit: René Stras­ser

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