Recht im Internet

Dr. Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, über das richtige Verhalten bei Cyberkriminalität.

Herr Dr. Kropiunig, das Internet entwickelt sich mit Riesenschritten, noch größere Schritte scheint allerdings die Internetkriminalität zu machen.
Dr. Michael Kropiunig: Die Täter sind sehr „innovativ“, außerdem schwer zu fassen, agieren aus dem Ausland und wechseln schnell ihre IP­-Adressen bzw. tarnen diese.

Welche sind die häufigsten Formen von Cyberkriminalität?
Phishing Mails, mit denen versucht wird, an Kontodaten und andere Informationen zu gelangen. Bestellbetrug durch gefakte Websites bzw. bei Vorauszahlung. Das Geld wird abgebucht, die Ware nie geliefert. Massiv zugenommen haben Erpressungen mit Verschlüsselungstrojanern, die den Zugriff zu Computern unterbinden.

Häufig kommt es via Internet auch zu persönlichen Angriffen.
Mobbing, Kreditschädigung, üble Nachrede: Das alles gibt es – im Schutz der Anonymität – auch im Internet. Immer wieder werden in sozialen Medien auch Profile gehackt und missbraucht.

Wie können Internet-User sich schützen?
Grundsätzlich wie in der „realen Welt“ auf das eigene Gefühl hören und vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen. Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken. Besonders günstige Angebote sollten daher kritisch hinterfragt werden. Bei Onlinebestellungen den Firmensitz des Anbieters kontrollieren, die Rechtsdurchsetzung außerhalb der EU ist schwierig und teuer! Bei Betrugsverdacht alles ausdrucken und sichern, vor allem Bestelldaten, AGB, Informationen gemäß E­Commerce­Gesetz, die auf jeder gewerblichen Website abgedruckt sein müssen. Die Website kann nämlich bald gelöscht sein. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten nicht zuschauen und abwarten, sondern Rechtsanwalt konsultieren und Anzeige erstatten.

Was können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausrichten?
Bei Mobbing im Internet kann oft bereits über den Provider eine Löschung der Einträge erreicht werden. Manchmal ist dafür auch ein gerichtlicher Beschluss oder der Nachweis der Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen die allenfalls noch unbekannten Täter notwendig. Bei festgestellter Identität der Täter wird Strafanzeige erstattet, ein Unterlassungsanspruch und eine einstweilige Verfügungen durchgesetzt und der eingetretene Schaden geltend gemacht.

Weitere Informationen: www.rakstmk.at

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