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Recht im Inter­net

Dr. Michael Kro­pi­unig, Vize­prä­si­dent der Stei­er­mär­ki­schen Rechts­an­walts­kam­mer, über das rich­ti­ge Ver­hal­ten bei Cyber­kri­mi­na­li­tät.

Herr Dr. Kro­pi­unig, das Inter­net ent­wi­ckelt sich mit Rie­sen­schrit­ten, noch größere Schrit­te scheint aller­dings die Inter­net­kri­mi­na­li­tät zu machen.
Dr. Michael Kro­pi­unig: Die Täter sind sehr „inno­va­tiv“, außer­dem schwer zu fassen, agieren aus dem Ausland und wech­seln schnell ihre IP­-Adres­sen bzw. tarnen diese.

Welche sind die häufigs­ten Formen von Cyber­kri­mi­na­li­tät?
Phis­hing Mails, mit denen ver­sucht wird, an Kon­to­da­ten und andere Infor­ma­tio­nen zu gelan­gen. Bestell­be­trug durch gefakte Web­sites bzw. bei Vor­aus­zah­lung. Das Geld wird abge­bucht, die Ware nie gelie­fert. Massiv zuge­nom­men haben Erpres­sun­gen mit Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­nern, die den Zugriff zu Com­pu­tern unter­bin­den.

Häufig kommt es via Inter­net auch zu per­sön­li­chen Angrif­fen.
Mobbing, Kre­dit­schä­di­gung, üble Nach­re­de: Das alles gibt es – im Schutz der Anony­mi­tät – auch im Inter­net. Immer wieder werden in sozia­len Medien auch Profile gehackt und miss­braucht.

Wie können Inter­net-User sich schüt­zen?
Grund­sätz­lich wie in der „realen Welt“ auf das eigene Gefühl hören und vor­sich­tig mit per­sön­li­chen Daten umgehen. Auch im Inter­net hat niemand etwas zu ver­schen­ken. Beson­ders güns­ti­ge Ange­bo­te sollten daher kri­tisch hin­ter­fragt werden. Bei Online­be­stel­lun­gen den Fir­men­sitz des Anbie­ters kon­trol­lie­ren, die Rechts­durch­set­zung außer­halb der EU ist schwie­rig und teuer! Bei Betrugs­ver­dacht alles aus­dru­cken und sichern, vor allem Bestell­da­ten, AGB, Infor­ma­tio­nen gemäß E­Commerce­Gesetz, die auf jeder gewerb­li­chen Website abge­druckt sein müssen. Die Website kann nämlich bald gelöscht sein. Bei straf­recht­lich rele­van­ten Sach­ver­hal­ten nicht zuschau­en und abwar­ten, sondern Rechts­an­walt kon­sul­tie­ren und Anzeige erstat­ten.

Was können Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te aus­rich­ten?
Bei Mobbing im Inter­net kann oft bereits über den Pro­vi­der eine Löschung der Ein­trä­ge erreicht werden. Manch­mal ist dafür auch ein gericht­li­cher Beschluss oder der Nach­weis der Ein­lei­tung straf­recht­li­cher Schrit­te gegen die allen­falls noch unbe­kann­ten Täter not­wen­dig. Bei fest­ge­stell­ter Iden­ti­tät der Täter wird Straf­an­zei­ge erstat­tet, ein Unter­las­sungs­an­spruch und eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gun­gen durch­ge­setzt und der ein­ge­tre­te­ne Schaden geltend gemacht.

Weitere Infor­ma­tio­nen: www.rakstmk.at

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