Photovoltaik ist interessante Geldanlage

Photovoltaikanlagen sind nicht nur ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen die Erderwärmung, sie stellen auch eine interessante Form der Geldanlage dar. Die Energie-Ingenieure Werner Erhart und Ludwig Ems, die seit den 2000er-Jahren Erfahrung mit der Planung und Realisierung von Solarstromanlagen haben, besitzen auch Kompetenzen in den verschiedenen Formen der Photovoltaik als Anlageform.

Drei verschiedene Formen der Beteiligung an Photovoltaikanlagen haben sich den Energie-Ingenieuren zufolge in der Praxis bewährt. Gemeinsam ist den Beteiligungsmodellen, dass sie sich durch einen geringen Verwaltungsaufwand auszeichnen und damit optimal für ertragsorientierte Geldanlagen geeignet sind. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Beteiligungsformen ist, dass es keiner großen Organisation dahinter bedarf, was Geld spart, das den Anlegern eine zusätzliche Rendite bringt.

Die erste Beteiligungsart sind die sogenannten Partneranlagen. „Sie sind vor allem dann sinnvoll, wenn am Standort Strom als Prozessenergie benötigt wird, aber aus bilanztechnischen oder strategischen Überlegungen Eigeninvestitionen nicht gewünscht werden“, erklärt Ems. In der Regel finden bei dieser Form zwei Partner zusammen. Die maximale Zahl der Beteiligten liegt aus praktischen Gründen unter fünf.

Die rechtliche Basis, so die Energie-Ingenieure, ist zwischen den Partner frei definierbar, allerdings gibt es zwei Grundtypen: Der eine ist die Ertragsvariante. Dabei zahlt der Nutzer die abgenommene Strommenge zu einem vereinbarten Preis, das unternehmerische Risiko trägt der Investor. Der zweite Typ ist die Fixvariante. Bei ihm bezahlt der Nutzer fixe Beträge für den Betrieb der Photovoltaikanlage und trägt auch das unternehmerische Risiko. Steuerrechtlich deklarieren sowohl Nutzer als auch Investor jeweils unabhängig auf Basis der Partnervereinbarung.

Erhart bringt ein Beispiel: „Bei einer Partneranlage mit 600 Kilowattpeak Leistung zur Versorgung von Fitnesszentrum, Baumarkt und Gastro beträgt die Eigennutzung 50 Prozent. Ein Return on Invest in weniger als fünf Jahren ist realistisch.“

Eine weitere Form der Beteiligung an der Solarstromerzeugung ist die Bürgeranlage. Sie wird von einer Gemeinschaft von Unternehmen und/oder Privaten betrieben. Zweck ist eine renditeorientierte Förderung der nachhaltigen Energieerzeugung. Ems: „Diese Konstruktion ist für all jene sinnvoll, bei denen die Investition und Rendite der Photovoltaik im Vordergrund stehen, die aber selbst keine geeignete Dachfläche zur Verfügung haben.“

Besonders geeignet ist diese Variante für die ländliche Umgebung, wo es öffentliche und private Dachflächen gibt und die Gemeinden die Bürgeranlagen oft tatkräftig unterstützen. Der erzeugte Strom wird dort auch gerne in öffentlichen Gebäuden genutzt.

Rechtlich gesehen ist keine besondere Konstruktion notwendig, die Basis ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Beteiligten sind gleichzeitig Investoren und Betreiber. Mindestens zwei Partner sind für die Bürgeranlage nötig, mit unter 20 Beteiligten bleibt die Organisation überschaubar. Steuerrechtlich werden in der Beteiligung die Mehrwertsteuer und der Vorsteuerabzug deklariert sowie der Gewinnanteil pro Partner berechnet. Jeder Beteiligte versteuert dann diesen Gewinn individuell. Der Jahresanteil ist bis zu 730 € steuerfrei, wenn die persönliche Zuverdienstgrenze nicht anderweitig genutzt wurde. Unternehmen deklarieren den Gewinnanteil im Jahresabschluss.

Wieder nennt Erhart ein Beispiel. „Bei einer Bürgeranlage mit 250 Kilowattpeak Leistung, deren Erzeugung voll in Netz eingespeist wird und die 16 Gesellschafter hat, ist der Return on Invest nach sechs Jahren erreicht.“

Die dritte Art der PV-Beteiligung ist die Gemeinschaftsanlage. Dabei finden sich Partner, die vor allem die Preisvorteile des vor Ort erzeugten Solarstroms ins Auge fassen mit jenen zusammen, die zur Investition in eine und der Organisation einer Gemeinschaftsanlage bereit sind. Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich, nach oben hin ist die Zahl offen.

In der Praxis, so Ems, investiere meist ein Beteiligter und trage das unternehmerische Risiko. „Die übrigen Beteiligten nutzen den erzeugten Strom. Der Vorteil ist, dass durch die höhere Anzahl der Stromverbraucher die Eigennutzung der Anlage hoch ist und das wirtschaftliche Ergebnis deutlich verbessert wird.“ Die Abwicklung werde besonders dadurch unterstützt, dass die gelieferten Strommengen seitens der großen Stromversorger gegen einen geringen Kostenbeitrag festzustellen seien. Auf dieser Basis erfolge die interne Verrechnung der Stromnutzung.

Als rechtliche Basis für Gemeinschaftsanlagen ist das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ELWOG maßgeblich. Steuerrechtlich gibt der Investor eine Steuererklärung ab, die übrigen Beteiligten sind nicht betroffen.

Auch hier hat Erhart wieder ein Beispiel: „Es handelt sich um eine Gemeinschaftsanlage mit 180 Kilowattpeak Leistung, die ein Weingut und vier Wohneinheiten versorgt. 90 Prozent des erzeugten Solarstroms werden selbst genutzt. Der Return on Invest ist nach viereinhalb Jahren realistisch.“

Mehr Informationen:
Erhart-Ems GREEN TECH Solutions GmbH
T. +43 664 25 00 987
office@erhart-ems.at
www.erhart-ems.at

Foto: DIE ENERGIE-INGENIEURE Ludwig Ems (links) und Werner Erhart empfehlen drei Geschäftsmodelle, die Photovoltaikanlagen zu einem interessanten Anlegerobjekt machen.

Fotocredit: diefotomanufaktur

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