Ziel kann sein, Prozesse zu optimieren, Kosten zu reduzieren, Wachstumschancen besser zu nutzen oder die Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen zu erhöhen. Eine rechtliche Neustrukturierung — also eine Umgründung — bietet hierfür ein wirkungsvolles Instrument.
Verschmelzung: Zwei Gesellschaften werden zu einer. Das gesamte Vermögen (zB Verträge, Mitarbeiter, Maschinen) geht im Wege der Gesamtrechtsfolge auf die übernehmende Gesellschaft über. So lassen sich Doppelstrukturen vermeiden.
Spaltung: Ein Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsbereichen kann diese in eigene Gesellschaften aufteilen. Das macht die Bereiche besser steuerbar, unabhängiger und leichter verkäuflich. Auch hier erfolgt die Vermögensübertragung in einem Rechtsakt.
Einbringung: Einzelne Unternehmensteile — etwa ein Betrieb oder eine Immobilie — werden gezielt in eine andere Gesellschaft eingebracht. Der Einbringende erhält dafür Anteile. Im Unterschied zu Verschmelzung und Spaltung erfolgt hier keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern eine gezielte Übertragung. Das ist unter bestimmten Bedingungen steuerneutral möglich.
Umgründungen sind strategische Instrumente, mit denen Unternehmen auf Veränderungen reagieren und ihre Zukunft aktiv gestalten können.
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