Just Business Law — Restruk­tu­rie­rung und Umgrün­dung

Im Verlauf der Unternehmensentwicklung kann es aus strategischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich sein, die bestehende Struktur anzupassen.

Ziel kann sein, Prozesse zu opti­mie­ren, Kosten zu redu­zie­ren, Wachs­tums­chan­cen besser zu nutzen oder die Reak­ti­ons­fä­hig­keit auf Markt­ver­än­de­run­gen zu erhöhen. Eine recht­li­che Neu­struk­tu­rie­rung — also eine Umgrün­dung — bietet hierfür ein wir­kungs­vol­les Instru­ment.

Ver­schmel­zung: Zwei Gesell­schaf­ten werden zu einer. Das gesamte Vermögen (zB Verträge, Mit­ar­bei­ter, Maschinen) geht im Wege der Gesamt­rechts­fol­ge auf die über­neh­men­de Gesell­schaft über. So lassen sich Dop­pel­struk­tu­ren vermeiden.

Spaltung: Ein Unter­neh­men mit unter­schied­li­chen Geschäfts­be­rei­chen kann diese in eigene Gesell­schaf­ten aufteilen. Das macht die Bereiche besser steuerbar, unab­hän­gi­ger und leichter ver­käuf­lich. Auch hier erfolgt die Ver­mö­gens­über­tra­gung in einem Rechtsakt.

Ein­brin­gung: Einzelne Unter­neh­mens­tei­le — etwa ein Betrieb oder eine Immobilie — werden gezielt in eine andere Gesell­schaft ein­ge­bracht. Der Ein­brin­gen­de erhält dafür Anteile. Im Unter­schied zu Ver­schmel­zung und Spaltung erfolgt hier keine Gesamt­rechts­nach­fol­ge, sondern eine gezielte Über­tra­gung. Das ist unter bestimm­ten Bedin­gun­gen steu­erneu­tral möglich.

Umgrün­dun­gen sind stra­te­gi­sche Instru­men­te, mit denen Unter­neh­men auf Ver­än­de­run­gen reagieren und ihre Zukunft aktiv gestalten können.

Eine Haftung aufgrund der zur Verfügung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

Weitere Beiträge