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Inves­tie­ren in Unter­neh­men

Die Praxis ist nicht wie die Show im Fern­se­hen, aber nicht weniger span­nend: Es geht um Fir­men­be­tei­li­gun­gen. Rechts­an­walt Stefan Gurmann ist Experte in diesem Bereich, der im Rahmen der Due Dili­gence die recht­li­chen Aspekte und in Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern auch die steu­er­recht­li­chen Themen eines Fir­men­in­vest­ments abschätzt – was bei den bekann­ten Fern­seh­shows live nicht geschieht.

Vor einem geplan­ten Ein­stieg in ein Unter­neh­men sollten die Zukunfts­aus­sich­ten, die Gesell­schafts­struk­tur über­prüft werden sowie die Frage, ob und wie sich ein Inves­tor mit seinem Know-how ein­brin­gen kann. Das Augen­merk sollte auch darauf gelegt werden, wie eine Exit-Stra­te­gie aus­se­hen könnte oder im posi­ti­ven Fall, was mit Wachs­tumser­trä­gen pas­sie­ren soll.

Start-ups – auch wenn sie aktuell im Fokus stehen – machen bei Fir­men­in­vest­ments nur einen Bruch­teil aus, vom Volumen her sind Betei­li­gun­gen an eta­blier­ten Unter­neh­men am stärks­ten, sagt Gurmann. Es ist auf jeden Fall sinn­voll, einen erfah­re­nen Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt oder Busi­ness Angel als Beglei­tung hin­zu­zu­zie­hen, ins­be­son­de­re um her­aus­zu­fil­tern, wo Geschäfts­chan­cen oder Fir­men­wer­te rea­lis­tisch dar­ge­stellt werden – oder die Zukunfts­pro­gno­sen, die sehr breit und viel­fäl­tig aus­ge­legt werden können.

Der Partner, der beim Invest­ment beglei­tet, muss mit Bedacht gewählt werden, poten­zi­el­le Inves­to­ren sollten über unter­neh­me­ri­sches Denken und ein gewis­ses Risi­ko­be­wusst­sein ver­fü­gen und an einer lang­fris­ti­gen Anlage inter­es­siert sein, betont Gurmann.

Foto: Rechts­an­walt Stefan Gurmann

Foto­credit: Auftragsfoto.at

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