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Inno­va­ti­ve Ideen

Inno­va­ti­on bedeu­tet nicht nur Fort­schritt, sondern aus unter­neh­me­ri­scher Sicht auch die Hoff­nung auf Geschäfts­er­folg und Gewinne durch Umset­zung neuer Kon­zep­te. Im Vor­der­grund der recht­li­chen Über­le­gun­gen sollte daher der Schutz der Erfin­dung stehen. Auch das Bran­ding wie etwa Logo und Mar­ken­na­men sollte recht­lich abge­si­chert werden. Das öster­rei­chi­sche und euro­päi­sche Recht bietet bei patent­fä­hi­gen Erfin­dun­gen durch das Patent­recht geeig­ne­te Mecha­nis­men, um zu sichern, dass nur der Patent­in­ha­ber die Erfin­dung betriebs­mä­ßig her­stel­len, ver­trei­ben und gebrau­chen kann. Andere sind davon aus­ge­schlos­sen, Ein­grif­fe in das Patent können mit ent­spre­chen­den recht­li­chen Mitteln bekämpft werden. Eben­falls schutz­fä­hig ist das soge­nann­te Gebrauchs­mus­ter, bei welchem im Gegen­satz zum Patent vom Patent­amt nicht so lange geprüft wird, bis schütz­ba­re Ansprü­che vor­lie­gen. Die Ver­fah­rens­dau­er vor dem Patent­amt wird damit kürzer.

Im Gegen­satz zum Patent kann das Gebrauchs­mus­ter auf Antrag Dritter aber für nichtig erklärt werden, wenn diese dies­be­züg­lich auch eigene, allen­falls ältere Rechte bean­spru­chen. Es gilt daher sorg­fäl­tig abzu­wä­gen, ob der zeit­li­che Vorteil eines Gebrauchs­mus­ters die Vorzüge des abso­lu­ten Schut­zes eines Paten­tes über­wiegt. Auch Marken und Logos können durch Eintrag ins Mar­ken­re­gis­ter geschützt werden. Als Marken werden recht­lich Unter­neh­mens­kenn­zei­chen gesehen, die ein­wand­frei Waren und Dienst­leis­tun­gen ver­schie­de­ner Unter­neh­mer von­ein­an­der unter­schei­den. Werke, die nicht patent- oder gebrauchs­mus­ter­schutz­fä­hig sind wie Wer­be­tex­te, Gra­fi­ken & Layouts sowie Foto­gra­fien werden durch das Urhe­ber­recht geschützt. Hier gibt es zwar in Öster­reich noch kein öffent­li­ches Regis­ter wie bei Paten­ten und Marken, dennoch bietet auch das Urhe­ber­recht Schutz vor unbe­rech­tig­ten Ein­grif­fen Dritter in das geis­ti­ge Eigen­tum des Urhe­bers.

Foto: Michael Kro­pi­unig, Vize­prä­si­dent der Stei­er­mär­ki­schen Rechtsanwalts­kammer, Foto­credit: Rene Stras­ser

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