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Die Wohnung ver­dient das Geld

Anle­ger­woh­nun­gen erfah­ren auch in Zeiten von Corona eine starke Nach­fra­ge, sagt Rechts­an­walt Sascha Ver­ov­nik von der Kanzlei Scher­baum See­ba­cher, diese sei in den letzten Monaten sogar gestie­gen. In die Hände spiele hierbei zum Bei­spiel, dass manche Banken ein Ver­wah­rungs­ent­gelt für Gut­ha­ben ein­he­ben, sowie die nied­ri­ge Zins­land­schaft. Wer also Eigen­mit­tel hat, sucht Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten. Die Nach­fra­ge nach Anle­ger­woh­nun­gen zeige sich laut Ver­ov­nik aktuell bei vielen Neu­bau­pro­jek­ten, wo die Vor­ver­kaufs­gra­de schnell erreicht werden.

Das wich­tigs­te Kri­te­ri­um beim Immo­bi­li­en­kauf ist für den Rechts­an­walt: Lage bzw. Mikro­la­ge, sowohl bei neuen als auch bei gebrauch­ten Objek­ten. Die Anbin­dung an öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel sei wichtig, da sich gerade im städ­ti­schen Bereich immer mehr Men­schen gegen ein eigenes Auto ent­schei­den würden. Super­märk­te, Apo­the­ken und Ärzte sollen schnell und gut erreicht werden können. Beim Altbau müsse der Zustand geprüft werden, die Bau­qua­li­tät, der Stand der Technik, getä­tig­te Sanie­run­gen, das Vor­han­den­sein von zeit­ge­mä­ßer Aus­stat­tung. „Die klas­si­sche Stu­den­ten­woh­nung mit Toi­let­te am Gang hat aus­ge­dient“, sagt Ver­ov­nik.

Was Aus­sa­gen über mög­li­che Ren­di­ten betrifft, so mahnt der Rechts­an­walt zur genauen Prüfung, zu viele Fak­to­ren spiel­ten hier rein, die es für seriöse Aus­künf­te zu berück­sich­ti­gen gelte. Doch eines ist klar: In einer Anle­ger­woh­nung ist Geld aktuell sehr gut auf­ge­ho­ben, die Chance auf Wert­stei­ge­rung ist groß.

Foto: Rechts­an­walt Sascha Ver­ov­nik

Foto­credit: Christa Strobl

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