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Der Tod der Digi­ta­li­sie­rung

Das aktu­el­le Schreck­ge­spenst der euro­päi­schen Wirt­schaft hat einen Namen: Daten­schutz­grund­ver­ord­nung. Zittern Sie auch schon? Diese EU-Rege­lung sorgt dafür, dass die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten EU-weit ver­ein­heit­licht wird. So weit, so gut. Wir haben uns ange­se­hen, was das darüber hinaus für die Digi­ta­li­sie­rung bedeu­ten könnte.

Dra­ko­ni­sche Strafen

Nicht nur öffent­li­che Stellen, sondern auch private Unter­neh­men sind dazu gezwun­gen, diese Ver­ord­nung umzu­set­zen, die Teil der EU-Daten­schutz­re­form ist. Ansons­ten drohen saftige Strafen: Von bis zu 20 Mio Euro oder bis zu 4 % des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes des vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jah­res ist die Rede. Büro­kra­ti­sche Wort­mons­ter wie Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ri­si­ko­be­ur­tei­lungs­pro­zess, mit denen es sich bei der Umset­zung bis Mai 2018 aus­ein­an­der­zu­set­zen gilt, erschei­nen dagegen mehr als harmlos.

Damo­kles­schwert Selbst­an­zei­ge

Wo kein Kläger, da kein Richter – lautete bisher oft das Patent­re­zept im Umgang mit schwie­ri­gen Geset­zen. Dies sieht nun aber anders aus: Wenn nur die Mög­lich­keit besteht, dass Daten unbe­rech­tigt gelesen hätten werden können, muss eine Meldung gemacht werden – ansons­ten werden wieder die erwähn­ten Strafen fällig. Große Indus­trie­un­ter­neh­men wählen daher zuneh­mend den prag­ma­ti­schen Weg: Tele­fon­lis­ten werden nur mehr auf Papier aus­ge­ge­ben, Maschi­nen­war­tun­gen auf Papier­for­mu­la­ren durch­ge­führt, Pati­en­ten­ak­ten hän­disch geschrie­ben. Man will ja nicht Selbst­an­zei­ge wegen Daten­ver­lust erstat­ten müssen, wenn ein Mobil­ge­rät mit Zugang zu Kun­den­da­ten ver­lo­ren geht.

Digi­ta­li­sie­rung adé, Zet­tel­wirt­schaft juchhe?

In Zeiten, wo Rah­men­pro­gram­me ihr För­de­rungs­füll­horn in großem Stil der Digi­ta­li­sie­rung widmen, kann sich nun die Papier­in­dus­trie still und heim­lich ins Fäust­chen lachen über so viel unver­hoff­tes Glück. Wert­vol­le Infor­ma­tio­nen finden im per­sön­li­chen Notiz­buch oder auf dem „daher­ge­lau­fe­nen“ Schmier­zet­tel festen Halt. So ent­zie­hen sie sich klamm­heim­lich dem Wir­kungs­be­reich von DSGVO oder Cyber­kri­mi­na­li­tät – frei­lich auch ohne fixe Ablage, kol­la­bo­ra­ti­ves Arbei­ten oder gar Wie­der­find­bar­keit. Wie viele Bäume der Zet­tel­wirt­schaft zum Opfer fallen werden, mögen die Umwelt­schüt­ze­rin­nen und ‑schüt­zer unter uns extra­po­lie­ren.

Büro­kra­ti­sie­ren statt digi­ta­li­sie­ren

Über mög­li­che uner­wünsch­te Risiken und Neben­wir­kun­gen der DSGVO scheint sich jeden­falls kein Brüs­se­ler Schreib­tischat­ten­tä­ter jemals den Kopf zer­bro­chen zu haben und diese könnten durch­aus weit­rei­chen­de Ausmaße anneh­men. Immer­hin muss die euro­päi­sche Wirt­schaft wohl damit rechnen, massiv Anschluss an USA, China und Indien zu ver­lie­ren. Zurück zum Start – ins Mit­tel­al­ter der Daten­ver­ar­bei­tung.

DIGI­TA­LE AGENTUR
8010 Graz, Albrecht­gas­se 9, www.digitale-agentur.at

Foto: Ange­li­ka Weber, leitet die digi­ta­le Agentur

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