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12-Stun­den­ta­g/60-Stun­den­wo­che: AK fordert ein bes­se­res faires Gesetz

Das seit wenigen Wochen gel­ten­de Arbeits­zeit­ge­setz sorgt für erhöh­ten Bera­tungs­auf­wand im AK-Arbeits­recht. AK-Prä­si­dent Josef Pesserl stellt fest, „dass das neue Arbeits­zeit­ge­setz den Rea­li­täts­check nicht bestan­den hat, weil es ohne Gefühl für die Rea­li­tät und ohne Ein­bin­dung der Beschäf­tig­ten gemacht wurde.“

Der AK-Prä­si­dent nennt drei ent­schei­den­de Punkte, auf die sich seine Aussage stützen:
• Die Frei­wil­lig­keit für die Beschäf­tig­ten ist eine hohle Phrase.
• Strenge Strafen sind nicht möglich, weil sowohl die Zahl der Prüfer (Arbeits­in­spek­ti­on) als auch deren Straf­mög­lich­kei­ten (Kumu­la­ti­ons­prin­zip) ein­ge­schränkt werden.
• Im Gericht wird kein ein­zi­ger Job geret­tet.

Dut­zen­de AK-Mit­glie­der haben sich in den letzten Wochen bei der Bera­tung gemel­det. Tenor der Anfra­gen ist die Sorge der AK-Mit­glie­der, wie mit den Wün­schen der Vor­ge­setz­ten nach län­ge­ren Arbeits­zei­ten umzu­ge­hen ist. So wird ange­fragt, wer nun zur „dritten Füh­rungs­ebe­ne“ zählt, für die weder das Arbeits­zeit- noch das Ruhe­zeit­ge­setz gilt. Tou­ris­mus­be­schäf­tig­te sind mit den bereits aus Tirol bekann­ten Ver­trags­scha­blo­nen kon­fron­tiert. Job­su­chen­de müssen unter­schrei­ben, dass sie frei­wil­lig die gesamte Saison 12/60 Stunden arbei­ten wollen.

Es melden sich aber auch Betriebs­rä­te, die in ihren Betrie­ben mit weit­ge­hen­den Wün­schen der Geschäfts­füh­run­gen für die gesam­ten Beleg­schaf­ten kon­fron­tiert sind. So geht es um Gene­ral­voll­mach­ten zur Ein­tei­lung von Beschäf­tig­ten an bisher arbeits­frei­en Sonn- und Fei­er­ta­gen. Es geht um gewünsch­te neue Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zur Gleit­zeit, damit die zuschlags­freie Tages­ar­beits­zeit auf zwölf Stunden aus­ge­dehnt werden kann. Rege­lun­gen zur Inan­spruch­nah­me von geblock­ter Frei­zeit sind aller­dings nicht ent­hal­ten.

Foto: AK/Graf-Putz

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