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Erneu­er­ba­re Energie: Mei­len­stein erreicht

Das Land Steiermark möchte in Zukunft eine sichere und leistbare Energieversorgung. Parallel sind Freiflächenanlagen für die Stromproduktion mittels Photovoltaik geplant.
Die Regierungsmitglieder Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl (v.l.) stellten das „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ vor. Credit: Land Steiermark/Robert Binder.

Der Aus­stieg aus fos­si­len Ener­gie­trä­gern und die damit ver­bun­de­ne Ener­gie­wen­de ist alter­na­tiv­los, um eine sichere und leist­ba­re Ener­gie­ver­sor­gung in Zukunft zu gewähr­leis­ten. Mit dem „Sach­pro­gramm Wind“ ist die Stei­er­mark bereits jetzt Vor­rei­ter unter den alpinen Bun­des­län­dern und geht nun den nächs­ten bedeu­ten­den Schritt: Das heute (25.01.2023) vor­ge­leg­te „Sach­pro­gramm Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“ soll den wei­te­ren geord­ne­ten Ausbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen beschleu­ni­gen, durch klare Rah­men­be­din­gun­gen ordnen, hoch­wer­ti­ge Böden schüt­zen und damit Ernäh­rungs­si­cher­heit und Ener­gie­ver­sor­gung ermög­li­chen.

In den letzten Monaten wurden von einer res­sort­über­grei­fen­den Arbeits­grup­pe Flächen aus­ge­macht, die beson­ders geeig­net sind, um sie rasch und effi­zi­ent für Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen zu nutzen. Das ist not­wen­dig, da auf dem Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät bereits in sieben Jahren 100 Prozent des Strom­be­darfs (bilan­zi­ell) aus erneu­er­ba­ren Quellen gedeckt werden muss. Laut aktu­el­len Studien bedeu­tet das für die Stei­er­mark, dass Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen mit einer Gesamt­leis­tung von rund 2,8 Giga­watt erfor­der­lich sind.

Prio­ri­tät: Ver­sie­gel­te und vor­be­las­te­te Flächen für den PV-Ausbau nutzen

Dabei ist für die Lan­des­re­gie­rung klar: Prio­ri­tär müssen Dach- und Fas­sa­den­flä­chen, bereits ver­sie­gel­te Flächen (z.B. Park­plät­ze) und vor­be­las­te­te Flächen (Depo­nien etc.) her­an­ge­zo­gen werden. So wurden schon in der Ver­gan­gen­heit eine PV-Ver­pflich­tung im Neubau fest­ge­schrie­ben und För­der­pro­gram­me für inno­va­ti­ve PV-Dop­pel­nut­zun­gen auf­ge­legt. Wird hier das gesamte Poten­ti­al genutzt, gehen Bund und Länder davon aus, dass rund 40 Prozent des Aus­bau­be­dar­fes in diesen Berei­chen rea­li­sier­bar sein werden.

Die ver­blei­ben­den 60 Prozent müssen über Frei­flä­chen­an­la­gen gedeckt werden. Dieser Bedarf soll jedoch vor­wie­gend durch klei­ne­re Flächen (unter zwei Hektar) bezie­hungs­wei­se bereits vor­be­las­te­te Flächen zwi­schen zwei und zehn Hektar (zum Bei­spiel: Depo­nie­flä­chen, an Straßen, Eisen­bahn, Abbau­ge­bie­ten, Gewer­be­ge­bie­te, Klär­an­la­gen etc.) gedeckt werden. Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der ört­li­chen Raum­pla­nung in die Zustän­dig­keit der jewei­li­gen Gemein­de. So wurde sie mit dem neuen Raum­ord­nungs­ge­setz, das eine ver­pflich­ten­de Ener­gie­raum­pla­nung vor­schreibt, gere­gelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 MW an instal­lier­ter PV-Leis­tung in den stei­ri­schen Gemein­den frei­ge­macht. Durch die neue gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur kom­mu­na­len Ener­gie­raum­pla­nung wird der klein­tei­li­ge Ausbau in gere­gel­ten Bahnen erfol­gen.

Wunsch nach Frei­flä­chen­an­la­gen steigt

Par­al­lel dazu gibt es Bedarf nach grö­ße­ren Frei­flä­chen­an­la­gen mit mehr als zehn Hektar, der auf etwa 800 bis 1000 Hektar geschätzt wird. Diese Vor­rang­zo­nen werden vom Land Stei­er­mark nun im Zuge des „Ent­wick­lungs­pro­gramm für den Sach­be­reich Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“ (Über­ört­li­che Raum­pla­nung) aus­ge­wie­sen. Diese Stand­or­te eignen sich beson­ders gut für die PV-Nutzung und werden daher im lan­des­wei­ten öffent­li­chen Inter­es­se in Zukunft bevor­zugt für die Strom­pro­duk­ti­on mittels Pho­to­vol­ta­ik genutzt.

Kri­te­ri­en für die Erar­bei­tung des „Sach­pro­gramms Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“

  • Größe der poten­ti­el­len Vor­rang­zo­ne: Min­des­tens zehn Hektar
  • Ent­fer­nung vom nächs­ten Netz-Ein­spei­se­punkt: Maximal zehn Kilo­me­ter
  • Alle Flächen der hoch­wer­tigs­ten Boden­ka­te­go­rien „Hoch­wer­tig“ und „Mittel-bis-hoch­wer­tig“ wurden aus­ge­schlos­sen.
  • „Mit­tel­wer­ti­ge“ Böden wurden nur her­an­ge­zo­gen, wenn sie sich im Umkreis von maximal fünf Kilo­me­ter zu einem Ein­spei­se­punkt befin­den. Alle weiter ent­fern­ten „mit­tel­wer­ti­gen“ wurden aus­ge­schlos­sen.
  • Vor­ran­gig wurden Flächen aus den Kate­go­rien „gerin­ger bis mitt­le­rer Boden­wert“ bzw. „gerin­ger Boden­wert“ genutzt.
  • Alle Flächen, die zu nah an Sied­lungs­ge­bie­ten liegen, zu ein­sich­tig sind, in Natur­schutz­zo­nen oder Wald­ge­bie­ten liegen etc., wurden aus­sor­tiert

In wei­te­rer Folge wurden die poten­ti­el­len Vor­rang­zo­nen den ent­spre­chen­den Prü­fun­gen (Umwelt­schutz, Natur­schutz, Land­wirt­schaft etc.) unter­zo­gen und das gesamte vor­lie­gen­de Pro­gramm hat eine Stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fung durch­lau­fen. Als Ergeb­nis dieses Pro­zes­ses werden nun 37 Vor­rang­zo­nen in 34 Gemein­den mit einer Gesamt­flä­che von 824,55 ha als Ver­ord­nungs­ent­wurf vor­ge­legt. Diese Flächen sind beson­ders geeig­net, um sie rasch und effi­zi­ent für Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen zu nutzen. Details zu den Flächen in den jewei­li­gen Gemein­den sind in  diesem Doku­ment zu finden.

Hoch­wer­ti­ge Böden zukünf­tig noch stren­ger geschützt

Für die Aus­wei­sung der PV-Vor­rang­zo­nen wurden auch 0,7 Prozent der land­wirt­schaft­li­chen Vor­rang­zo­nen in der Stei­er­mark genutzt. Mit der expli­zi­ten Aus­wei­sung dieser Gebiete wird sicher­ge­stellt, dass auf der anderen Seite 99,3 Prozent der land­wirt­schaft­li­chen Vor­rang­zo­nen von der Nutzung für Pho­to­vol­ta­ik-Flächen aus­ge­schlos­sen sind und damit unter stren­gem Schutz stehen. Die Defi­ni­ti­on der PV-Vor­rang­zo­nen erfolg­te somit unter der Prä­mis­se, jene wert­vol­len Flächen zu schüt­zen, die etwa für die land­wirt­schaft­li­che Nutzung und die Ernäh­rungs­si­cher­heit einen hohen Stel­len­wert haben. Daher bleiben die hoch­wer­tigs­ten Flächen wei­ter­hin der land­wirt­schaft­li­chen Pro­duk­ti­on vor­be­hal­ten.

So soll Ernäh­rungs­si­cher­heit und Ener­gie­ver­sor­gung ermög­licht und dafür gesorgt werden, dass der not­wen­di­ge Son­nen­kraft-Ausbau in der Stei­er­mark in gere­gel­ten Bahnen ver­läuft.

Entwurf für mehr erneu­er­ba­re Energie

Mit dem Beschluss der Lan­des­re­gie­rung in der mor­gi­gen Regie­rungs­sit­zung (26.01.2023) geht der Entwurf in eine acht­wö­chi­ge Begut­ach­tungs­frist (bis 23.03.2023). Nach Bear­bei­tung der ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men soll die finale Ver­ord­nung im zweiten Quartal dieses Jahres beschlos­sen werden.

Lan­des­rä­tin Ursula Lackner: „Nur mit dem Umstieg auf erneu­er­ba­re Ener­gie­trä­ger kann lang­fris­tig eine leist­ba­re und sichere Ener­gie­ver­sor­gung für die Stei­re­rin­nen und Steirer sicher­ge­stellt werden. Deshalb treiben wir die Ener­gie­wen­de in der Stei­er­mark kon­se­quent voran. Mit dem Sach­pro­gramm Pho­to­vol­ta­ik gehen wir einen nächs­ten, mutigen Schritt. Wir schaf­fen die Vor­aus­set­zung für eine Viel­zahl an Son­nen­kraft­wer­ken und schüt­zen gleich­zei­tig hoch­wer­ti­ge land­wirt­schaft­li­che Flächen.“

Graz — das Green Tech Valley Öster­reichs

Lan­des­rä­tin Barbara Eib­in­ger-Miedl: „Die Stei­er­mark ist als Green Tech Valley Öster­reichs eine inter­na­tio­na­le Vor­zei­ge­re­gi­on bei der Ent­wick­lung und beim Einsatz Grüner Tech­no­lo­gien. Wir stellen jeden Tag unter Beweis, dass wirt­schaft­li­ches Wachs­tum und Nach­hal­tig­keit ein­an­der nicht aus­schlie­ßen, sondern gemein­sam ver­folgt werden können. Unter diesem Gesichts­punkt war es mir wichtig, dass wir einen Vor­schlag vor­le­gen, der den wei­te­ren Ausbau der Pho­to­vol­ta­ik auf solide Beine stellt. Es bietet Pro­jekt­wer­bern und Grund­ei­gen­tü­mern Rechts­si­cher­heit und nimmt gleich­zei­tig auf die Bedürf­nis­se der Land­wirt­schaft und die Not­wen­dig­keit des Natur­schut­zes Rück­sicht. Ich denke, dass uns das mit dem vor­lie­gen­den Vor­schlag gelun­gen ist.“

Lan­des­rat Johann Seit­in­ger: „Der vor­lie­gen­de Ver­ord­nungs­ent­wurf für die Aus­wei­sung von PV-Flächen ist ein not­wen­di­ger Kom­pro­miss. Er ver­bin­det die Siche­rung der regio­na­len Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on mit dem Erfor­der­nis zum raschen PV-Ausbau. Wir müssen alle Mög­lich­kei­ten nutzen, um die Abhän­gig­keit von Ener­gie­im­por­ten zu ver­rin­gern. Dazu ist auch eine ver­stärk­te Nutzung von Bio­mas­se, Wind­kraft, Was­ser­kraft und Pho­to­vol­ta­ik erfor­der­lich. Wesent­lich ist, dass die hoch­wer­tigs­ten Flächen wei­ter­hin der land­wirt­schaft­li­chen Pro­duk­ti­on vor­be­hal­ten bleiben. Land­wirt­schaft­li­che Vor­rang­flä­chen außer­halb des Sach­pro­gramms sollen als Aus­schluss­zo­nen defi­niert und der erfor­der­li­che Netz­aus­bau rasch vor­an­ge­trie­ben werden.“

Foto: Die Regie­rungs­mit­glie­der Hans Seit­in­ger, Ursula Lackner und Barbara Eib­in­ger-Miedl (v.l.) stell­ten das „Sach­pro­gramm Erneu­er­ba­re Energie — Solar­ener­gie“ vor. Credit: Land Steiermark/Robert Binder

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