Erneu­er­ba­re Energie: Mei­len­stein erreicht

Das Land Steiermark möchte in Zukunft eine sichere und leistbare Energieversorgung. Parallel sind Freiflächenanlagen für die Stromproduktion mittels Photovoltaik geplant.
Die Regierungsmitglieder Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl (v.l.) stellten das „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ vor. Credit: Land Steiermark/Robert Binder.

Der Ausstieg aus fossilen Ener­gie­trä­gern und die damit ver­bun­de­ne Ener­gie­wen­de ist alter­na­tiv­los, um eine sichere und leistbare Ener­gie­ver­sor­gung in Zukunft zu gewähr­leis­ten. Mit dem „Sach­pro­gramm Wind“ ist die Stei­er­mark bereits jetzt Vorreiter unter den alpinen Bun­des­län­dern und geht nun den nächsten bedeu­ten­den Schritt: Das heute (25.01.2023) vor­ge­leg­te „Sach­pro­gramm Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“ soll den weiteren geord­ne­ten Ausbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen beschleu­ni­gen, durch klare Rah­men­be­din­gun­gen ordnen, hoch­wer­ti­ge Böden schützen und damit Ernäh­rungs­si­cher­heit und Ener­gie­ver­sor­gung ermög­li­chen.

In den letzten Monaten wurden von einer res­sort­über­grei­fen­den Arbeits­grup­pe Flächen aus­ge­macht, die besonders geeignet sind, um sie rasch und effizient für Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen zu nutzen. Das ist notwendig, da auf dem Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät bereits in sieben Jahren 100 Prozent des Strom­be­darfs (bilan­zi­ell) aus erneu­er­ba­ren Quellen gedeckt werden muss. Laut aktuellen Studien bedeutet das für die Stei­er­mark, dass Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen mit einer Gesamt­leis­tung von rund 2,8 Gigawatt erfor­der­lich sind.

Priorität: Ver­sie­gel­te und vor­be­las­te­te Flächen für den PV-Ausbau nutzen

Dabei ist für die Lan­des­re­gie­rung klar: Prioritär müssen Dach- und Fas­sa­den­flä­chen, bereits ver­sie­gel­te Flächen (z.B. Park­plät­ze) und vor­be­las­te­te Flächen (Deponien etc.) her­an­ge­zo­gen werden. So wurden schon in der Ver­gan­gen­heit eine PV-Ver­pflich­tung im Neubau fest­ge­schrie­ben und För­der­pro­gram­me für inno­va­ti­ve PV-Dop­pel­nut­zun­gen aufgelegt. Wird hier das gesamte Potential genutzt, gehen Bund und Länder davon aus, dass rund 40 Prozent des Aus­bau­be­dar­fes in diesen Bereichen rea­li­sier­bar sein werden.

Die ver­blei­ben­den 60 Prozent müssen über Frei­flä­chen­an­la­gen gedeckt werden. Dieser Bedarf soll jedoch vor­wie­gend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bezie­hungs­wei­se bereits vor­be­las­te­te Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Depo­nie­flä­chen, an Straßen, Eisenbahn, Abbau­ge­bie­ten, Gewer­be­ge­bie­te, Klär­an­la­gen etc.) gedeckt werden. Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raum­pla­nung in die Zustän­dig­keit der jewei­li­gen Gemeinde. So wurde sie mit dem neuen Raum­ord­nungs­ge­setz, das eine ver­pflich­ten­de Ener­gie­raum­pla­nung vor­schreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 MW an instal­lier­ter PV-Leistung in den stei­ri­schen Gemeinden frei­ge­macht. Durch die neue gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur kom­mu­na­len Ener­gie­raum­pla­nung wird der klein­tei­li­ge Ausbau in gere­gel­ten Bahnen erfolgen.

Wunsch nach Frei­flä­chen­an­la­gen steigt

Parallel dazu gibt es Bedarf nach größeren Frei­flä­chen­an­la­gen mit mehr als zehn Hektar, der auf etwa 800 bis 1000 Hektar geschätzt wird. Diese Vor­rang­zo­nen werden vom Land Stei­er­mark nun im Zuge des „Ent­wick­lungs­pro­gramm für den Sach­be­reich Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“ (Über­ört­li­che Raum­pla­nung) aus­ge­wie­sen. Diese Standorte eignen sich besonders gut für die PV-Nutzung und werden daher im lan­des­wei­ten öffent­li­chen Interesse in Zukunft bevorzugt für die Strom­pro­duk­ti­on mittels Pho­to­vol­ta­ik genutzt.

Kriterien für die Erar­bei­tung des „Sach­pro­gramms Erneu­er­ba­re Energie – Solar­ener­gie“

  • Größe der poten­ti­el­len Vor­rang­zo­ne: Min­des­tens zehn Hektar
  • Ent­fer­nung vom nächsten Netz-Ein­spei­se­punkt: Maximal zehn Kilometer
  • Alle Flächen der hoch­wer­tigs­ten Boden­ka­te­go­rien „Hoch­wer­tig“ und „Mittel-bis-hoch­wer­tig“ wurden aus­ge­schlos­sen.
  • „Mit­tel­wer­ti­ge“ Böden wurden nur her­an­ge­zo­gen, wenn sie sich im Umkreis von maximal fünf Kilometer zu einem Ein­spei­se­punkt befinden. Alle weiter ent­fern­ten „mit­tel­wer­ti­gen“ wurden aus­ge­schlos­sen.
  • Vorrangig wurden Flächen aus den Kate­go­rien „geringer bis mittlerer Bodenwert“ bzw. „geringer Bodenwert“ genutzt.
  • Alle Flächen, die zu nah an Sied­lungs­ge­bie­ten liegen, zu ein­sich­tig sind, in Natur­schutz­zo­nen oder Wald­ge­bie­ten liegen etc., wurden aus­sor­tiert

In weiterer Folge wurden die poten­ti­el­len Vor­rang­zo­nen den ent­spre­chen­den Prüfungen (Umwelt­schutz, Natur­schutz, Land­wirt­schaft etc.) unter­zo­gen und das gesamte vor­lie­gen­de Programm hat eine Stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fung durch­lau­fen. Als Ergebnis dieses Prozesses werden nun 37 Vor­rang­zo­nen in 34 Gemeinden mit einer Gesamt­flä­che von 824,55 ha als Ver­ord­nungs­ent­wurf vorgelegt. Diese Flächen sind besonders geeignet, um sie rasch und effizient für Pho­to­vol­ta­ik-Anlagen zu nutzen. Details zu den Flächen in den jewei­li­gen Gemeinden sind in  diesem Dokument zu finden.

Hoch­wer­ti­ge Böden zukünftig noch strenger geschützt

Für die Aus­wei­sung der PV-Vor­rang­zo­nen wurden auch 0,7 Prozent der land­wirt­schaft­li­chen Vor­rang­zo­nen in der Stei­er­mark genutzt. Mit der expli­zi­ten Aus­wei­sung dieser Gebiete wird sicher­ge­stellt, dass auf der anderen Seite 99,3 Prozent der land­wirt­schaft­li­chen Vor­rang­zo­nen von der Nutzung für Pho­to­vol­ta­ik-Flächen aus­ge­schlos­sen sind und damit unter strengem Schutz stehen. Die Defi­ni­ti­on der PV-Vor­rang­zo­nen erfolgte somit unter der Prämisse, jene wert­vol­len Flächen zu schützen, die etwa für die land­wirt­schaft­li­che Nutzung und die Ernäh­rungs­si­cher­heit einen hohen Stel­len­wert haben. Daher bleiben die hoch­wer­tigs­ten Flächen weiterhin der land­wirt­schaft­li­chen Pro­duk­ti­on vor­be­hal­ten.

So soll Ernäh­rungs­si­cher­heit und Ener­gie­ver­sor­gung ermög­licht und dafür gesorgt werden, dass der not­wen­di­ge Son­nen­kraft-Ausbau in der Stei­er­mark in gere­gel­ten Bahnen verläuft.

Entwurf für mehr erneu­er­ba­re Energie

Mit dem Beschluss der Lan­des­re­gie­rung in der morgigen Regie­rungs­sit­zung (26.01.2023) geht der Entwurf in eine acht­wö­chi­ge Begut­ach­tungs­frist (bis 23.03.2023). Nach Bear­bei­tung der ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men soll die finale Ver­ord­nung im zweiten Quartal dieses Jahres beschlos­sen werden.

Lan­des­rä­tin Ursula Lackner: „Nur mit dem Umstieg auf erneu­er­ba­re Ener­gie­trä­ger kann lang­fris­tig eine leistbare und sichere Ener­gie­ver­sor­gung für die Stei­re­rin­nen und Steirer sicher­ge­stellt werden. Deshalb treiben wir die Ener­gie­wen­de in der Stei­er­mark kon­se­quent voran. Mit dem Sach­pro­gramm Pho­to­vol­ta­ik gehen wir einen nächsten, mutigen Schritt. Wir schaffen die Vor­aus­set­zung für eine Vielzahl an Son­nen­kraft­wer­ken und schützen gleich­zei­tig hoch­wer­ti­ge land­wirt­schaft­li­che Flächen.“

Graz — das Green Tech Valley Öster­reichs

Lan­des­rä­tin Barbara Eibinger-Miedl: „Die Stei­er­mark ist als Green Tech Valley Öster­reichs eine inter­na­tio­na­le Vor­zei­ge­re­gi­on bei der Ent­wick­lung und beim Einsatz Grüner Tech­no­lo­gien. Wir stellen jeden Tag unter Beweis, dass wirt­schaft­li­ches Wachstum und Nach­hal­tig­keit einander nicht aus­schlie­ßen, sondern gemeinsam verfolgt werden können. Unter diesem Gesichts­punkt war es mir wichtig, dass wir einen Vorschlag vorlegen, der den weiteren Ausbau der Pho­to­vol­ta­ik auf solide Beine stellt. Es bietet Pro­jekt­wer­bern und Grund­ei­gen­tü­mern Rechts­si­cher­heit und nimmt gleich­zei­tig auf die Bedürf­nis­se der Land­wirt­schaft und die Not­wen­dig­keit des Natur­schut­zes Rücksicht. Ich denke, dass uns das mit dem vor­lie­gen­den Vorschlag gelungen ist.“

Landesrat Johann Seitinger: „Der vor­lie­gen­de Ver­ord­nungs­ent­wurf für die Aus­wei­sung von PV-Flächen ist ein not­wen­di­ger Kom­pro­miss. Er verbindet die Sicherung der regio­na­len Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on mit dem Erfor­der­nis zum raschen PV-Ausbau. Wir müssen alle Mög­lich­kei­ten nutzen, um die Abhän­gig­keit von Ener­gie­im­por­ten zu ver­rin­gern. Dazu ist auch eine ver­stärk­te Nutzung von Biomasse, Windkraft, Was­ser­kraft und Pho­to­vol­ta­ik erfor­der­lich. Wesent­lich ist, dass die hoch­wer­tigs­ten Flächen weiterhin der land­wirt­schaft­li­chen Pro­duk­ti­on vor­be­hal­ten bleiben. Land­wirt­schaft­li­che Vor­rang­flä­chen außerhalb des Sach­pro­gramms sollen als Aus­schluss­zo­nen definiert und der erfor­der­li­che Netz­aus­bau rasch vor­an­ge­trie­ben werden.“

Foto: Die Regie­rungs­mit­glie­der Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl (v.l.) stellten das „Sach­pro­gramm Erneu­er­ba­re Energie — Solar­ener­gie“ vor. Credit: Land Steiermark/Robert Binder

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