Doktoratsvereinbarung zwischen FH CAMPUS 02 und TU Graz

Erfreuliche Nachrichten bereits zu Studienbeginn: Gestern wurde eine Vereinbarung zur Durchführung von Doktoratsstudien zwischen der TU Graz und der FH CAMPUS 02 unterzeichnet.

Diese Vereinbarung regelt den geordneten Zugang von MitarbeiterInnen der FH CAMPUS 02 mit einem abgeschlossenen facheinschlägigen Masterstudium zum Doktoratsstudium an der TU Graz. Ziel ist es durch die klaren Rahmenbedingungen einen reibungslosen Ablauf des Doktoratsstudiums zu gewährleisten und WissenschaftlerInnen mehr Möglichkeiten zu eröffnen.

Die Betreuung der Dissertation obliegt einer Professorin bzw. einem Professor an der TU Graz, unterstützt durch eine/n Senior Lecturer, Associate ProfessorIn oder FH-ProfessorIn der FH CAMPUS 02. Teile der Forschungsaktivitäten für die Dissertation können in den bestehenden Forschungsbetrieb der FH CAMPUS 02 eingebettet werden. Zur Begutachtung wird neben der Beurteilung durch die TU Graz und der FH CAMPUS 02 externe, internationale Gutachten eingeholt.

Kristina Edlinger-Ploder, Rektorin der FH CAMPUS 02: „Diese Kooperation ist für uns ein Meilenstein, um die Forschung voranzutreiben. Die Ergebnisse sind nicht nur ein Gewinn für den Einzelnen, sondern auch für die gesamte Hochschule und deren Studierende. Durch die Zusammenarbeit mit der TU Graz ist es uns möglich, zusätzliche Forschungsfelder zu erschließen und Kompetenzen zu erweitern.“

Harald Kainz, Rektor der TU Graz: „Mit diesem Kooperationsabkommen wird der Ausbau der Forschungszusammenarbeit zwischen den beiden Hochschulen nachhaltig gestärkt. Ein weiterer Beweis für die gute Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen im Steirischen Hochschulraum und ein wichtiges Signal am Innovationsstandort Steiermark.“

Foto v.l.: Günter Zullus (Vizerektor FH CAMPUS 02), Detlef Heck (Vizerektor TU Graz), Kristina-Edlinger-Ploder (Rektorin FH CAMPUS 02), Harald Kainz (Rektor TU Graz), Erich Brugger (Geschäftsführer FH CAMPUS 02), Fotocredit: Ingo Suppan

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