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Hohe Erwar­tun­gen an Lebens- und Sozi­al­be­ra­tung

Bei Prä­ven­ti­on, Gesund­heits­vor­sor­ge, der Aus­bil­dung von Resi­li­enz und der Stär­kung per­sön­li­cher Lebens­chan­cen kommt den gewerb­li­chen Lebens- und Sozi­al­be­ra­tern mit ihren drei Fach­rich­tun­gen psy­cho­lo­gi­sche, ernäh­rungs­wis­sen­schaft­li­che und sport­wis­sen­schaft­li­che Bera­tung immer größere Bedeu­tung zu.

Dabei ist nicht nur indi­vi­du­el­le Bera­tung gefragt. Immer mehr Unter­neh­men, aber auch öffent­li­che Ein­rich­tun­gen und Kom­mu­nen setzen, wenn es um betrieb­li­che oder öffent­li­che Gesund­heits­för­de­rung, Prä­ven­ti­on oder Coa­ching geht, auf das pro­fes­sio­nel­le Know-how der aus­ge­bil­de­ten Exper­tin­nen und Exper­ten für Lebens- und Sozi­al­be­ra­tung. Die Ver­ant­wort­li­chen legen dabei zuneh­mend Wert auf Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit der Qua­li­fi­ka­tio­nen sowie Abschlüs­se ver­bürg­ter, auch aka­de­mi­scher Pro­ve­ni­enz. Kri­te­ri­en, die in der gewerb­li­chen Lebens- und Sozi­al­be­ra­tung längst zum täg­li­chen Geschäft gehören.

Zugangs­vor­aus­set­zung zur Erlan­gung des Gewer­bes für sport­wis­sen­schaft­li­che Bera­te­rin­nen und Berater ist ein abge­schlos­se­nes Studium der Sport­wis­sen­schaf­ten oder der Lei­bes­er­zie­hung oder der Diplom­ab­schluss in einer Trai­ner­aus­bil­dung an einer Sport­aka­de­mie des Bundes. Ernäh­rungs­wis­sen­schaft­li­che Bera­tung erfor­dert ein Studium der Ernäh­rungs­wis­sen­schaf­ten oder die abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung zum Diä­to­lo­gen bzw. zur Diä­to­lo­gin.

Umfas­sen­de Aus­bil­dung

Für die psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung im Rahmen des Gewer­bes der Lebens-und Sozi­al­be­ra­tung sind der Abschluss eines Lehr­gangs für Lebens- und Sozi­al­be­ra­tung im Ausmaß von rund 600 Stunden in einer dafür zer­ti­fi­zier­ten Ein­rich­tung, dazu min­des­tens 30 Stunden Ein­zel­selbst­er­fah­rung sowie wenigs­tens 750 Stunden fach­li­che Tätig­keit vor­zu­wei­sen. Auch in diesem Bereich werden zuneh­mend uni­ver­si­tä­re oder uni­ver­si­täts­na­he Aus­bil­dungs­we­ge ange­bo­ten. So hat etwa die Grazer Karl-Fran­zens-Uni­ver­si­tät mit ihrer spe­zi­ell auf berufs­be­glei­ten­de Wei­ter­bil­dung aus­ge­rich­te­ten Toch­ter­ge­sell­schaft „Uni for Life“ nicht nur die ent­spre­chen­den Lehr­gän­ge zur Erlan­gung der Vor­aus­set­zun­gen für die Gewer­be­aus­übung im Pro­gramm, sondern bietet auch ein zwei­se­mes­tri­ges „Mas­te­rup­grade“, dessen Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten sich über den Titel „Master of Science“ (MSc) freuen dürfen. Zugangs­vor­aus­set­zun­gen: eine abge­schlos­se­ne Lebens- und Sozi­al­be­ra­tungs-Aus­bil­dung sowie die all­ge­mei­ne Uni­ver­si­täts­rei­fe.

„Ver­bürg­te Qua­li­tät, hoher wis­sen­schaft­li­cher Stan­dard, Berück­sich­ti­gung neu­es­ter Erkennt­nis­se, kon­ti­nu­ier­li­che Eva­lu­ie­rung der Aus­bil­dung, schließ­lich ein uni­ver­si­tä­res Diplom bzw. der Mas­ter­ti­tel“ – so fasst die Päd­ago­gin und Uni­ver­si­täts­do­zen­tin Barbara Friehs, die diese Schiene an der Uni for Life der Karl-Fran­zens-Uni­ver­si­tät Graz leitet, die Vor­tei­le einer uni­ver­si­tä­ren Aus­bil­dungs­um­ge­bung
zusam­men.

Ins­ge­samt, erklärt Andreas Schni­der, Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor, stell­ver­tre­ten­der Obmann der Fach­grup­pe Per­so­nen­be­ra­tung und Per­so­nen­be­treu­ung in der Wirt­schafts­kam­mer Stei­er­mark und selbst gewerb­li­cher Lebens- und Sozi­al­be­ra­ter, gehe es jedoch nicht darum, beruf­li­che Aus­bil­dungs­we­ge gene­rell zu aka­de­mi­sie­ren, sondern diese in ihrer Eigen­stän­dig­keit mit aka­de­mi­schen Aus­bil­dun­gen ver­gleich­bar zu machen und damit in ihrer Bedeu­tung zu stärken. Ein zen­tra­les Instru­ment dafür, so Schni­der, der auch als Vor­sit­zen­der des Qua­li­täts­si­che­rungs­ra­tes für Päd­ago­gIn­nen­bil­dung sowie Vize­prä­si­dent des Insti­tu­tes für ange­wand­te Gewer­be­for­schung fun­giert, sei der NQR.

Qua­li­tät und Ori­en­tie­rung

NQR bedeu­tet „Natio­na­ler Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men“. Der Natio­na­le Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men ist die natio­na­le „Über­set­zung“ des „Euro­päi­schen Qualifi kat­ions­rah­mens“ (EQR). Im NQR ordnet jeder Mit­glieds­staat der EU alle Qua­li­fi­ka­tio­nen, die in den unter­schied­li­chen Bil­dungs­be­rei­chen – in der beruf­li­chen Aus­bil­dung ebenso wie in der ter­tiä­ren an Uni­ver­si­tä­ten, Hoch­schu­len und Aka­de­mien, aber auch in der Fort- und Wei­ter­bil­dung – erwor­ben werden können, einem bestimm­ten Level zu. Dabei berück­sich­tigt der NQR auf der einen Seite die natio­na­len Eigen­hei­ten der Bil­dungs­land­schaft, macht die erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen jedoch im inter­na­tio­na­len Kontext, spe­zi­ell im Hin­blick auf den Euro­päi­schen Qua­li­täts­rah­men ver­gleich­bar. Dem Natio­na­len Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men geht es aus­drück­lich nicht um eine Regle­men­tie­rung von Bil­dungs­we­gen, sondern darum, diese – natio­nal und inter­na­tio­nal – ver­gleich­bar zu machen und damit Trans­pa­renz und Ori­en­tie­rung zu bieten.

Aller­dings, stellt Schni­der fest habe die Aus­ein­an­der­set­zung mit NQR und EQR, gepaart mit dem starken Bestre­ben nach wei­te­rer Pro­fes­sio­na­li­sie­rung und Qua­li­fi­zie­rung bei den Prot­ago­nis­tin­nen und Prot­ago­nis­ten des boo­men­den Berufs­stan­des selbst, bereits dazu geführt, dass ein noch stär­ke­res Bewusst­sein für Qua­li­tät und deren Siche­rung Platz gegrif­fen habe. „Gerade die im Feld der Lebens- und Sozi­al­be­ra­tung Tätigen haben ein vitales Inter­es­se daran, dass auch ihre abseits aka­de­mi­scher Aus­bil­dungs­we­ge erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen ent­spre­chend aner­kannt werden, sei es bei poten­zi­el­len Auf­trag­ge­bern, sei es, wenn es um Anrech­nun­gen bei aka­de­mi­schen Wei­ter­bil­dun­gen geht“, bilan­ziert Schni­der. In der beruf­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tung in der Wirt­schafts­kam­mer finde diese Posi­ti­on einen starken Rück­halt.

www.lebensberater.at

Foto: Andreas Schni­der

Foto­credit: BKA/Andy Wenzel

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