Warum die Eier legende Woll­milch­sau nicht immer abliefert

Da treffen sich also drei Experten, um ihren Erfahrungsschatz mit anderen zu teilen. Nicht ganz uneigennützig, denn das Thema ist komplex. Und je mehr darüber Bescheid wissen, desto besser kann man beraten, informieren, unterstützen.
Johannes Tratz, zertifzierter Finanzplaner, Fotocredit: Foto Fischer

Die drei Experten sind der Präsident der Kammer der Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer, Friedrich Möstl, der Vize­prä­si­dent der Rechts­an­walts­kam­mer, Michael Kropiunig, und der unab­hän­gi­ge Finanz­pla­ner und ‑berater Johannes Tratz. Die gemein­sa­me Schnitt­men­ge: das Bau­her­ren­mo­dell.

Wir wagen eine erste Annä­he­rung an das Thema über die Begriffs­de­fi­ni­ti­on. Für den Steu­er­be­ra­ter ist es eine steu­er­spa­ren­de Immo­bi­li­en­in­ves­ti­ti­on und er erklärt: „Beim kleinen Bau­her­ren­mo­dell kauft der Bauherr ein fertiges Konzept mit einer konkreten Wohnung, die ihm zugeteilt wird. Das große Bau­her­ren­mo­dell ist meist eine Betei­li­gung an einer Gesell­schaft mit einem bestimm­ten Pro­zent­an­teil und sieht keine konkrete Woh­nungs­zu­tei­lung vor. Für beide gilt, dass der Anleger das Bau­her­ren­ri­si­ko tragen muss, um die Steu­er­vor­tei­le lukrieren zu können. Verluste in den ersten Jahren können – vor allem bei Gut­ver­die­nern – steu­er­scho­nend geltend gemacht werden. Wird die Immobilie gefördert, errichtet oder saniert und danach vermietet, gibt es die verkürzte Abschrei­bung über 15 Jahre. Vor allem jene, die den Höchst­steu­er­satz zahlen, pro­fi­tie­ren am meisten“, so der Steu­er­be­ra­ter.

Aller­dings, der Steu­er­vor­teil allein sollte nicht aus­schlag­ge­bend für ein Bau­her­ren­mo­dell sein, ergänzt der Rechts­an­walt. Michael Kropiunig hat sich auch schon mehrmals für seine Klienten mit den „Tücken“ dieses Immo­bi­li­en­in­vest­ments aus­ein­an­der­ge­setzt. Dazu aber später. Für ihn ist der Bauherr per Defi­ni­ti­on der Her­stel­ler eines Gebäudes. Demnach spiegelt sich der Unter­schied zwischen großem und kleinem Bau­her­ren­mo­dell nicht nur im Risiko wider, sondern vor allem in der unter­schied­li­chen Ein­fluss­mög­lich­keit auf das Gesamt­pro­jekt. „Man ist beim großen Bau­her­ren­mo­dell Gesell­schaf­ter einer Gesell­schaft – mit allen Höhen und Tiefen, die wir in den letzten Monaten auch erlebt haben, wie Zins­er­hö­hung oder der enormen Preis­ent­wick­lung im Bausektor. Das ist was für liqui­di­täts­star­ke Inves­to­ren, denn man muss die Tiefen durch­ste­hen können, mit finan­zi­el­lem Back­ground.“

Man übernimmt also mit dem Risiko auch Ver­ant­wor­tung und sollte Expertise in das Projekt ein­brin­gen können.

Für den Finanz­pla­ner Johannes Tratz ist das Bau­her­ren­mo­dell ein sinn­vol­les Puz­zle­stück eines großen Gesamt­bil­des in der Ver­mö­gens­bil­dung. Ein Teil des großen Ganzen, das sich aus sofort ver­füg­ba­ren Mitteln, aus Ver­an­la­gun­gen und lang­fris­ti­gen Ent­schei­dun­gen zusam­men­setzt.

„Und gerade da könne das Bau­her­ren­mo­dell sehr gut passen: „Eine Immobile steht für Sicher­heit. Und doch sollte man sich die Frage stellen, ob man eine bestimmte Wohnung erwerben möchte oder eine steu­er­op­ti­mier­te Inves­ti­ti­on in Form eines Gesell­schafts­an­teils, die je nach Modell ab 15 Jahren Miet­ein­nah­men als Zusatz­ein­nah­me­quel­le z.B. in der Pension erwirt­schaf­tet.“ Das kann gut in die Lebens­pla­nung passen, muss aber immer indi­vi­du­ell auf die Lebens­si­tua­ti­on abge­stimmt sein. Ein wichtiges Kriterium ist die Qualität der Anbieter der Bau­her­ren­mo­del­le, so Johannes Tratz aus jah­re­lan­ger Erfahrung.

Kann man eigent­lich jedes Bau­her­ren­mo­dell nach Ablauf der För­der­pe­ri­ode in einzelne Wohnungen „zer­stü­ckeln“? Die Antwort kommt von Rechts­an­walt Michael Kropiunig: Im „Bau­her­ren­mo­dell+“ ist diese Option enthalten. Aber prin­zi­pi­ell ist es schwierig, nach­träg­lich darüber zu ent­schei­den. Wenn es unter­schied­li­che Gesell­schafts­in­ter­es­sen gibt, dann ist die Auf­tei­lung per pro­zen­tu­el­ler Anteile und Eigen­nut­zung viel­leicht nicht vor­ge­se­hen, weil sie den Pool aus ver­mie­te­ten Wohnungen schmälert und eben nicht im Sinne der Gesell­schaft ist.“

Dazu kommt, so der Steu­er­be­ra­ter Friedrich Möstl, dass man sich prin­zi­pi­ell so viele Anteile an einem Projekt kaufen sollte, dass man – was immer mit der Gesell­schaft nach Ablauf der För­der­frist passiert – eine Ein­zel­woh­nung mit min­des­tens 50 m² her­aus­rech­nen kann. Falls sich die Gesell­schaft nämlich auflöst, dann werden je nach Eigen­tü­mer­an­teil Wohnungen gebildet und zugeteilt. Guter Tipp des Steu­er­be­ra­ters, wobei wir jetzt auch schon zu den Fall­stri­cken kommen.

Rechts­an­walt Michael Kropiunig nennt einige Themen, die es „in sich“ haben können: Das Mie­ten­ma­nage­ment zum Beispiel ist ein wesent­li­cher Punkt, den die Haus­ver­wal­tung im Griff haben muss. Nur ein säumiger, schlech­ter Mieter zerstört den Ertrag für alle. Und den Verwalter kann man bei Unzu­frie­den­heit auch nur mit allen Gesell­schaf­tern per Beschluss aus­tau­schen.

Heikel, so der Rechts­an­walt, ist auch die Bauphase selbst: Wenn etwa uner­war­tet die Baukosten steigen und alle Gesell­schaf­ter z.B. 40 % nach­schie­ßen, dann müssen da wirklich alle mit. Wem das finan­zi­ell nicht möglich ist, der wird zu einem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­an­teil aus der Gesell­schaft her­aus­ge­kauft, also abgelöst.

In Summe, so Johannes Tratz, ergeben sich viele Vorteile beim Bau­her­ren­mo­dell: Wesent­lich ist der durch die steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen nied­ri­ge­re Kos­ten­auf­wand im Vergleich zum Kauf einer einzelnen Wohnung. Zudem resul­tie­ren aus der Ver­mie­tung lang­fris­tig stabile Erträge, denn bei geför­der­ten Projekten ist die Miethöhe mit zwei Drittel des gesetz­li­chen Miet­zin­ses gedeckelt, Leer­stän­de sind unwahr­schein­lich. Die Wert­stei­ge­rung einer Immobilie in guter Lage trägt zur positiven Bilanz bei.

Und der Steu­er­be­ra­ter sieht eine 3‑fache Win-Situation: für den Anleger aus steu­er­li­cher und wirt­schaft­li­cher Sicht, den Mieter, für den günstiger Wohnraum geschaf­fen wird, und für die Öffent­lich­keit, weil ein Gebäude saniert wird.

Alle drei Experten sind sich einig und damit sind wir wieder bei der Schnitt­men­ge, dass in allen drei Bereichen Beratung wesent­lich erscheint, weil so ein Bau­her­ren­mo­dell halt doch eine komplexe Ange­le­gen­heit ist.

 

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