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Warum die Eier legende Woll­milch­sau nicht immer ablie­fert

Da treffen sich also drei Experten, um ihren Erfahrungsschatz mit anderen zu teilen. Nicht ganz uneigennützig, denn das Thema ist komplex. Und je mehr darüber Bescheid wissen, desto besser kann man beraten, informieren, unterstützen.
Johannes Tratz, zertifzierter Finanzplaner, Fotocredit: Foto Fischer

Die drei Exper­ten sind der Prä­si­dent der Kammer der Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer, Fried­rich Möstl, der Vize­prä­si­dent der Rechts­an­walts­kam­mer, Michael Kro­pi­unig, und der unab­hän­gi­ge Finanz­pla­ner und ‑berater Johan­nes Tratz. Die gemein­sa­me Schnitt­men­ge: das Bau­her­ren­mo­dell.

Wir wagen eine erste Annä­he­rung an das Thema über die Begriffs­de­fi­ni­ti­on. Für den Steu­er­be­ra­ter ist es eine steu­er­spa­ren­de Immo­bi­li­en­in­ves­ti­ti­on und er erklärt: „Beim kleinen Bau­her­ren­mo­dell kauft der Bauherr ein fer­ti­ges Konzept mit einer kon­kre­ten Wohnung, die ihm zuge­teilt wird. Das große Bau­her­ren­mo­dell ist meist eine Betei­li­gung an einer Gesell­schaft mit einem bestimm­ten Pro­zent­an­teil und sieht keine kon­kre­te Woh­nungs­zu­tei­lung vor. Für beide gilt, dass der Anleger das Bau­her­ren­ri­si­ko tragen muss, um die Steu­er­vor­tei­le lukrie­ren zu können. Ver­lus­te in den ersten Jahren können – vor allem bei Gut­ver­die­nern – steu­er­scho­nend geltend gemacht werden. Wird die Immo­bi­lie geför­dert, errich­tet oder saniert und danach ver­mie­tet, gibt es die ver­kürz­te Abschrei­bung über 15 Jahre. Vor allem jene, die den Höchst­steu­er­satz zahlen, pro­fi­tie­ren am meisten“, so der Steu­er­be­ra­ter.

Aller­dings, der Steu­er­vor­teil allein sollte nicht aus­schlag­ge­bend für ein Bau­her­ren­mo­dell sein, ergänzt der Rechts­an­walt. Michael Kro­pi­unig hat sich auch schon mehr­mals für seine Kli­en­ten mit den „Tücken“ dieses Immo­bi­li­en­in­vest­ments aus­ein­an­der­ge­setzt. Dazu aber später. Für ihn ist der Bauherr per Defi­ni­ti­on der Her­stel­ler eines Gebäu­des. Demnach spie­gelt sich der Unter­schied zwi­schen großem und kleinem Bau­her­ren­mo­dell nicht nur im Risiko wider, sondern vor allem in der unter­schied­li­chen Ein­fluss­mög­lich­keit auf das Gesamt­pro­jekt. „Man ist beim großen Bau­her­ren­mo­dell Gesell­schaf­ter einer Gesell­schaft – mit allen Höhen und Tiefen, die wir in den letzten Monaten auch erlebt haben, wie Zins­er­hö­hung oder der enormen Preis­ent­wick­lung im Bau­sek­tor. Das ist was für liqui­di­täts­star­ke Inves­to­ren, denn man muss die Tiefen durch­ste­hen können, mit finan­zi­el­lem Back­ground.“

Man über­nimmt also mit dem Risiko auch Ver­ant­wor­tung und sollte Exper­ti­se in das Projekt ein­brin­gen können.

Für den Finanz­pla­ner Johan­nes Tratz ist das Bau­her­ren­mo­dell ein sinn­vol­les Puz­zle­stück eines großen Gesamt­bil­des in der Ver­mö­gens­bil­dung. Ein Teil des großen Ganzen, das sich aus sofort ver­füg­ba­ren Mitteln, aus Ver­an­la­gun­gen und lang­fris­ti­gen Ent­schei­dun­gen zusam­men­setzt.

„Und gerade da könne das Bau­her­ren­mo­dell sehr gut passen: „Eine Immo­bi­le steht für Sicher­heit. Und doch sollte man sich die Frage stellen, ob man eine bestimm­te Wohnung erwer­ben möchte oder eine steu­er­op­ti­mier­te Inves­ti­ti­on in Form eines Gesell­schafts­an­teils, die je nach Modell ab 15 Jahren Miet­ein­nah­men als Zusatz­ein­nah­me­quel­le z.B. in der Pension erwirt­schaf­tet.“ Das kann gut in die Lebens­pla­nung passen, muss aber immer indi­vi­du­ell auf die Lebens­si­tua­ti­on abge­stimmt sein. Ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um ist die Qua­li­tät der Anbie­ter der Bau­her­ren­mo­del­le, so Johan­nes Tratz aus jah­re­lan­ger Erfah­rung.

Kann man eigent­lich jedes Bau­her­ren­mo­dell nach Ablauf der För­der­pe­ri­ode in ein­zel­ne Woh­nun­gen „zer­stü­ckeln“? Die Antwort kommt von Rechts­an­walt Michael Kro­pi­unig: Im „Bau­her­ren­mo­dell+“ ist diese Option ent­hal­ten. Aber prin­zi­pi­ell ist es schwie­rig, nach­träg­lich darüber zu ent­schei­den. Wenn es unter­schied­li­che Gesell­schafts­in­ter­es­sen gibt, dann ist die Auf­tei­lung per pro­zen­tu­el­ler Anteile und Eigen­nut­zung viel­leicht nicht vor­ge­se­hen, weil sie den Pool aus ver­mie­te­ten Woh­nun­gen schmä­lert und eben nicht im Sinne der Gesell­schaft ist.“

Dazu kommt, so der Steu­er­be­ra­ter Fried­rich Möstl, dass man sich prin­zi­pi­ell so viele Anteile an einem Projekt kaufen sollte, dass man – was immer mit der Gesell­schaft nach Ablauf der För­der­frist pas­siert – eine Ein­zel­woh­nung mit min­des­tens 50 m² her­aus­rech­nen kann. Falls sich die Gesell­schaft nämlich auflöst, dann werden je nach Eigen­tü­mer­an­teil Woh­nun­gen gebil­det und zuge­teilt. Guter Tipp des Steu­er­be­ra­ters, wobei wir jetzt auch schon zu den Fall­stri­cken kommen.

Rechts­an­walt Michael Kro­pi­unig nennt einige Themen, die es „in sich“ haben können: Das Mie­ten­ma­nage­ment zum Bei­spiel ist ein wesent­li­cher Punkt, den die Haus­ver­wal­tung im Griff haben muss. Nur ein säu­mi­ger, schlech­ter Mieter zer­stört den Ertrag für alle. Und den Ver­wal­ter kann man bei Unzu­frie­den­heit auch nur mit allen Gesell­schaf­tern per Beschluss aus­tau­schen.

Heikel, so der Rechts­an­walt, ist auch die Bau­pha­se selbst: Wenn etwa uner­war­tet die Bau­kos­ten steigen und alle Gesell­schaf­ter z.B. 40 % nach­schie­ßen, dann müssen da wirk­lich alle mit. Wem das finan­zi­ell nicht möglich ist, der wird zu einem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­an­teil aus der Gesell­schaft her­aus­ge­kauft, also abge­löst.

In Summe, so Johan­nes Tratz, ergeben sich viele Vor­tei­le beim Bau­her­ren­mo­dell: Wesent­lich ist der durch die steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen nied­ri­ge­re Kos­ten­auf­wand im Ver­gleich zum Kauf einer ein­zel­nen Wohnung. Zudem resul­tie­ren aus der Ver­mie­tung lang­fris­tig stabile Erträge, denn bei geför­der­ten Pro­jek­ten ist die Miet­hö­he mit zwei Drittel des gesetz­li­chen Miet­zin­ses gede­ckelt, Leer­stän­de sind unwahr­schein­lich. Die Wert­stei­ge­rung einer Immo­bi­lie in guter Lage trägt zur posi­ti­ven Bilanz bei.

Und der Steu­er­be­ra­ter sieht eine 3‑fache Win-Situa­ti­on: für den Anleger aus steu­er­li­cher und wirt­schaft­li­cher Sicht, den Mieter, für den güns­ti­ger Wohn­raum geschaf­fen wird, und für die Öffent­lich­keit, weil ein Gebäude saniert wird.

Alle drei Exper­ten sind sich einig und damit sind wir wieder bei der Schnitt­men­ge, dass in allen drei Berei­chen Bera­tung wesent­lich erscheint, weil so ein Bau­her­ren­mo­dell halt doch eine kom­ple­xe Ange­le­gen­heit ist.

 

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