JUST-Redaktion|

Recht­li­ches Unter­neh­mens­ri­si­ko mini­mie­ren

Recht­lich auf einem siche­ren Fun­da­ment zu stehen und sich in frag­li­chen Situa­tio­nen rasch und ver­läss­lich auf rechts­an­walt­li­chen Support stützen zu können: für Unter­neh­men eine Erfolgs‑, in beson­ders dras­ti­schen Fällen sogar eine Bestands­fra­ge. Michael Kro­pi­unig, Vize­prä­si­dent der Rechts­an­walts­kam­mer Stei­er­mark, über unter­neh­mens­recht­li­che Pro­blem­zo­nen und die Bedeu­tung pro­fes­sio­nel­ler rechts­an­walt­li­cher Beglei­tung.

Herr Kro­pi­unig, jüngst sorgte – bei allem Ver­ständ­nis für die Bedeu­tung des Daten­schut­zes – eine breit aus­ge­roll­te daten­schutz­recht­li­che Spitz­fin­dig­keit für dis­rup­ti­ven Hand­lungs­be­darf bei Betrof­fe­nen. Auch im Dickicht der unter­schied­lichs­ten För­de­run­gen, Zuschüs­se, Fonds wird es für die Ver­ant­wort­li­chen zuse­hends schwie­ri­ger, den Durch­blick zu bewah­ren. Manch einer, selbst davon über­zeugt nach bestem Wissen und Gewis­sen gehan­delt zu haben, findet sich so plötz­lich mit einem Fuß im Kri­mi­nal wieder. Denn – wie heißt es so schön: „Unwis­sen schützt vor Strafe nicht.“ Wird die unter­neh­me­ri­sche Exis­tenz aus recht­li­cher Sicht immer ris­kan­ter?

Michael Kro­pi­unig: In der Tat werden viele Mate­ri­en auch recht­lich immer kom­ple­xer. Eine Viel­zahl recht­li­cher Rege­lun­gen trifft auf eine wach­sen­de Bereit­schaft, diese Regeln auch in Jus­ti­ti­as Waag­scha­le zu werfen und Sach­ver­hal­te aus­ju­di­zie­ren zu lassen. Zudem muss man aber auch ganz nüch­tern zur Kennt­nis nehmen, dass die Bezie­hun­gen zwi­schen den Markt­teil­neh­mern in einer arbeits­tei­li­gen, tech­no­lo­gisch hoch ent­wi­ckel­ten Wirt­schaft extrem komplex sind. Die wech­sel­sei­ti­gen Ver­net­zun­gen und Abhän­gig­kei­ten ver­dich­ten sich ja nach wie vor. Ganze Liefer- und Dienst­leis­tungs­ket­ten von der Roh­stoff­för­de­rung bis zu den Endkund*innen sind minu­ti­ös durch­ge­tak­tet. Klar, dass es von allen Seiten ein starkes Bedürf­nis gibt, diese Bezie­hun­gen und Pro­zes­se auch recht­lich abzu­si­chern. Spe­zi­ell in Kri­sen­zei­ten sind diese Bezie­hun­gen beson­de­ren Belas­tun­gen aus­ge­setzt. Zugleich muss der Gesetz­ge­ber darauf reagie­ren, dass gerade in den digi­ta­len Netzen kri­mi­nel­le Ener­gien Platz greifen, die unser aller Sicher­heit und Wohl­stand bedro­hen. All diese Phä­no­me­ne berüh­ren und beglei­ten uns natür­lich auch in unserer Exis­tenz als Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer.

Von der Wiege bis zur Bahre sozu­sa­gen …

Etwas weniger dra­ma­tisch aus­ge­drückt: von der Grün­dung bis zur Über­ga­be eines Unter­neh­mens. Tat­säch­lich werden bei der Grün­dung durch die Wahl der Unter­neh­mens­form und die Rege­lung der Bezie­hun­gen der Betei­lig­ten unter­ein­an­der ja bereits die Weichen gestellt. Hier werden Ent­schei­dun­gen getrof­fen, die noch Jahr­zehn­te zum Erfolg eines Unter­neh­mens bei­tra­gen oder es – wurden die Weichen falsch gestellt – aufs Abstell­gleis manö­vrie­ren können. Gerade in dieser ent­schei­dungs­in­ten­si­ven und for­dern­den Grün­dungs­pha­se bedarf es der Bera­tung durch Expert*innen, sprich: Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te. Sie sind kraft ihres Wissens und ihrer Erfah­rung in der Lage, das Unter­neh­men für alle Even­tua­li­tä­ten entlang des unter­neh­me­ri­schen Lebens­zy­klus „ein­zu­stel­len“ und damit die Resi­li­enz eines Unter­neh­mens zu begrün­den.

Wo sehen Sie weitere recht­li­che Schlüs­sel­stel­len?

Da würde ich dif­fe­ren­zie­ren. Erstens die beson­de­ren Ereig­nis­se im Lebens­zy­klus eines Unter­neh­mens: etwa Akqui­si­tio­nen und Erwei­te­run­gen; Inter­na­tio­na­li­sie­rung; Ver­än­de­run­gen in der Eigen­tums- und Gesell­schafts­struk­tur, Umgrün­dun­gen; beson­de­re Erfor­der­nis­se der Finan­zie­rung bzw. Betei­li­gun­gen; Über­ga­be oder Verkauf; im Worst Case Krisen bzw. Insol­venz. Zwei­tens jene Berei­che, die das täg­li­che Busi­ness und die Bezie­hun­gen zu allen daran Betei­lig­ten, seien es Mitarbeiter*innen, Kunden oder Lieferant*ìnnen, betref­fen: Hier geht es um ver­trags­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen, Arbeits­recht, Daten­schutz, Kon­su­men­ten­schutz, Scha­den­er­satz und Gewähr­leis­tun­gen, Marken- und Patent­recht, Wett­be­werbs­recht, Gewerbe- und Betriebs­an­la­gen­recht, Ver­ga­be­recht sowie zahl­rei­che weitere The­men­fel­der. Ich emp­feh­le allen unter­neh­me­risch Ver­ant­wort­li­chen, sich nicht erst im Anlass­fall Unter­stüt­zung zu holen, sondern sich von Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­ten beglei­ten zu lassen, damit ihr Kern­ge­schäft recht­lich auf einem siche­ren Fun­da­ment steht.

Stei­er­mär­ki­sche Rechts­an­walts­kam­mer:
www.rakstmk.at

Foto­credit: Rene Stras­ser

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