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Pho­to­vol­ta­ik ist inter­es­san­te Geld­an­la­ge

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind nicht nur ein wesent­li­cher Bau­stein im Kampf gegen die Erd­er­wär­mung, sie stellen auch eine inter­es­san­te Form der Geld­an­la­ge dar. Die Energie-Inge­nieu­re Werner Erhart und Ludwig Ems, die seit den 2000er-Jahren Erfah­rung mit der Planung und Rea­li­sie­rung von Solar­strom­an­la­gen haben, besit­zen auch Kom­pe­ten­zen in den ver­schie­de­nen Formen der Pho­to­vol­ta­ik als Anla­ge­form.

Drei ver­schie­de­ne Formen der Betei­li­gung an Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen haben sich den Energie-Inge­nieu­ren zufolge in der Praxis bewährt. Gemein­sam ist den Betei­li­gungs­mo­del­len, dass sie sich durch einen gerin­gen Ver­wal­tungs­auf­wand aus­zeich­nen und damit optimal für ertrags­ori­en­tier­te Geld­an­la­gen geeig­net sind. Ein nicht zu unter­schät­zen­der Vorteil der Betei­li­gungs­for­men ist, dass es keiner großen Orga­ni­sa­ti­on dahin­ter bedarf, was Geld spart, das den Anle­gern eine zusätz­li­che Rendite bringt.

Die erste Betei­li­gungs­art sind die soge­nann­ten Part­ner­an­la­gen. „Sie sind vor allem dann sinn­voll, wenn am Stand­ort Strom als Pro­zess­ener­gie benö­tigt wird, aber aus bilanz­tech­ni­schen oder stra­te­gi­schen Über­le­gun­gen Eigen­in­ves­ti­tio­nen nicht gewünscht werden“, erklärt Ems. In der Regel finden bei dieser Form zwei Partner zusam­men. Die maxi­ma­le Zahl der Betei­lig­ten liegt aus prak­ti­schen Gründen unter fünf.

Die recht­li­che Basis, so die Energie-Inge­nieu­re, ist zwi­schen den Partner frei defi­nier­bar, aller­dings gibt es zwei Grund­ty­pen: Der eine ist die Ertrags­va­ri­an­te. Dabei zahlt der Nutzer die abge­nom­me­ne Strom­men­ge zu einem ver­ein­bar­ten Preis, das unter­neh­me­ri­sche Risiko trägt der Inves­tor. Der zweite Typ ist die Fixva­ri­an­te. Bei ihm bezahlt der Nutzer fixe Beträge für den Betrieb der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge und trägt auch das unter­neh­me­ri­sche Risiko. Steu­er­recht­lich dekla­rie­ren sowohl Nutzer als auch Inves­tor jeweils unab­hän­gig auf Basis der Part­ner­ver­ein­ba­rung.

Erhart bringt ein Bei­spiel: „Bei einer Part­ner­an­la­ge mit 600 Kilo­watt­peak Leis­tung zur Ver­sor­gung von Fit­ness­zen­trum, Bau­markt und Gastro beträgt die Eigen­nut­zung 50 Prozent. Ein Return on Invest in weniger als fünf Jahren ist rea­lis­tisch.“

Eine weitere Form der Betei­li­gung an der Solar­strom­erzeu­gung ist die Bür­ger­an­la­ge. Sie wird von einer Gemein­schaft von Unter­neh­men und/oder Pri­va­ten betrie­ben. Zweck ist eine ren­di­te­ori­en­tier­te För­de­rung der nach­hal­ti­gen Ener­gie­er­zeu­gung. Ems: „Diese Kon­struk­ti­on ist für all jene sinn­voll, bei denen die Inves­ti­ti­on und Rendite der Pho­to­vol­ta­ik im Vor­der­grund stehen, die aber selbst keine geeig­ne­te Dach­flä­che zur Ver­fü­gung haben.“

Beson­ders geeig­net ist diese Vari­an­te für die länd­li­che Umge­bung, wo es öffent­li­che und private Dach­flä­chen gibt und die Gemein­den die Bür­ger­an­la­gen oft tat­kräf­tig unter­stüt­zen. Der erzeug­te Strom wird dort auch gerne in öffent­li­chen Gebäu­den genutzt.

Recht­lich gesehen ist keine beson­de­re Kon­struk­ti­on not­wen­dig, die Basis ist eine Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts, die Betei­lig­ten sind gleich­zei­tig Inves­to­ren und Betrei­ber. Min­des­tens zwei Partner sind für die Bür­ger­an­la­ge nötig, mit unter 20 Betei­lig­ten bleibt die Orga­ni­sa­ti­on über­schau­bar. Steu­er­recht­lich werden in der Betei­li­gung die Mehr­wert­steu­er und der Vor­steu­er­ab­zug dekla­riert sowie der Gewinn­an­teil pro Partner berech­net. Jeder Betei­lig­te ver­steu­ert dann diesen Gewinn indi­vi­du­ell. Der Jah­res­an­teil ist bis zu 730 € steu­er­frei, wenn die per­sön­li­che Zuver­dienst­gren­ze nicht ander­wei­tig genutzt wurde. Unter­neh­men dekla­rie­ren den Gewinn­an­teil im Jah­res­ab­schluss.

Wieder nennt Erhart ein Bei­spiel. „Bei einer Bür­ger­an­la­ge mit 250 Kilo­watt­peak Leis­tung, deren Erzeu­gung voll in Netz ein­ge­speist wird und die 16 Gesell­schaf­ter hat, ist der Return on Invest nach sechs Jahren erreicht.“

Die dritte Art der PV-Betei­li­gung ist die Gemein­schafts­an­la­ge. Dabei finden sich Partner, die vor allem die Preis­vor­tei­le des vor Ort erzeug­ten Solar­stroms ins Auge fassen mit jenen zusam­men, die zur Inves­ti­ti­on in eine und der Orga­ni­sa­ti­on einer Gemein­schafts­an­la­ge bereit sind. Es sind min­des­tens drei Betei­lig­te erfor­der­lich, nach oben hin ist die Zahl offen.

In der Praxis, so Ems, inves­tie­re meist ein Betei­lig­ter und trage das unter­neh­me­ri­sche Risiko. „Die übrigen Betei­lig­ten nutzen den erzeug­ten Strom. Der Vorteil ist, dass durch die höhere Anzahl der Strom­ver­brau­cher die Eigen­nut­zung der Anlage hoch ist und das wirt­schaft­li­che Ergeb­nis deut­lich ver­bes­sert wird.“ Die Abwick­lung werde beson­ders dadurch unter­stützt, dass die gelie­fer­ten Strom­men­gen seitens der großen Strom­ver­sor­ger gegen einen gerin­gen Kos­ten­bei­trag fest­zu­stel­len seien. Auf dieser Basis erfolge die interne Ver­rech­nung der Strom­nut­zung.

Als recht­li­che Basis für Gemein­schafts­an­la­gen ist das Elek­tri­zi­täts­wirt­schafts- und ‑orga­ni­sa­ti­ons­ge­setz ELWOG maß­geb­lich. Steu­er­recht­lich gibt der Inves­tor eine Steu­er­erklä­rung ab, die übrigen Betei­lig­ten sind nicht betrof­fen.

Auch hier hat Erhart wieder ein Bei­spiel: „Es handelt sich um eine Gemein­schafts­an­la­ge mit 180 Kilo­watt­peak Leis­tung, die ein Weingut und vier Wohn­ein­hei­ten ver­sorgt. 90 Prozent des erzeug­ten Solar­stroms werden selbst genutzt. Der Return on Invest ist nach vier­ein­halb Jahren rea­lis­tisch.“

Mehr Infor­ma­tio­nen:
Erhart-Ems GREEN TECH Solu­ti­ons GmbH
T. +43 664 25 00 987
office@erhart-ems.at
www.erhart-ems.at

Foto: DIE ENERGIE-INGE­NIEU­RE Ludwig Ems (links) und Werner Erhart emp­feh­len drei Geschäfts­mo­del­le, die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu einem inter­es­san­ten Anle­ger­ob­jekt machen.

Foto­credit: die­fo­to­ma­nu­fak­tur

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