JUST-Redaktion|

Pen­si­ons­lü­cke trifft Unter­neh­mer beson­ders

„Es gibt nur einen Zeit­punkt, an dem es zu spät ist, sich mit dem Thema Alters­vor­sor­ge zu beschäf­ti­gen – morgen.“ Dieser Über­zeu­gung ist Georg Zenker, Geschäfts­füh­rer der Grazer Ver­mö­gens­be­ra­tung Bogen & Partner Wealth Mana­gers GmbH. Der Private-Equity-Inves­tor und Ver­mö­gens­ex­per­te betreut Kli­en­ten, die die 80 schon über­schrit­ten haben, und solche, die sich erst mit 70 dazu ent­schlie­ßen, ihr Ver­mö­gen pro­fes­sio­nell ver­wal­ten zu lassen.

Grund­sätz­lich ist die Pen­si­ons­lü­cke, also der Unter­schied zwi­schen aktivem Erwerbs­ein­kom­men und Pension, umso größer, je besser jemand ver­dient“, schil­dert Zenker. Das gelte beson­ders für erfolg­rei­che Unter­neh­mer. „Auch sie müssen sich irgend­wann die Frage stellen, wie viel sie brau­chen und ab wann sie weniger oder gar nicht mehr arbei­ten wollen.“ Die Situa­ti­on im Alter sei für Unter­neh­mer davon abhän­gig, ob ihre Firma in der Familie über­nom­men oder ver­äu­ßert werden soll. „Bei einer Über­ga­be ist natür­lich nicht so viel her­aus­zu­ho­len wie bei einem Verkauf“, sagt Zenker.

Ein Son­der­fall ist die soge­nann­te „direkte Leis­tungs­zu­sa­ge“. Dabei handelt es sich um eine Fir­men­pen­si­on für Geschäfts­füh­rer und lei­ten­de Ange­stell­te. Ob eine solche für einen Unter­neh­mer sinn­voll sei, müsse man im Vorfeld abklä­ren – nicht nur mit dem Vermögens‑, sondern auch mit dem Steu­er­be­ra­ter. „Eine Pen­si­ons­ver­pflich­tung belas­tet die Bilan­zen eines Unter­neh­mens, Rück­la­gen müssen gebil­det werden. Im heu­ti­gen Markt­um­feld ist es eher sinn­voll, diese zu ver­an­la­gen, aber das muss man im Ein­zel­fall genau anschau­en.“

Alter­na­tiv sei auch eine ein­ma­li­ge Aus­schüt­tung denkbar, die dann wieder privat ver­an­lagt werden könne. „Es gibt da kein richtig oder falsch, es hängt ganz von den Plänen des Begüns­tig­ten und der Gesamt­si­tua­ti­on ab.“

Unab­hän­gig davon, ob jemand ein Unter­neh­men führe oder ange­stellt sei, gebe es bei der Alters­vor­sor­ge zwei Vari­an­ten, weiß der Ver­mö­gens­ex­per­te: „Es macht einen Unter­schied, ob jemand in jungen Jahren damit beginnt und laufend ein­zah­len kann oder ob er schon im fort­ge­schrit­te­nen Alter ist, aber dafür auch über ein fort­ge­schrit­te­nes Ver­mö­gen verfügt.“

Bei län­ge­ren Ein­zah­lungs­zeit­räu­men könne man stärker auf schwan­ken­de Märkte und Aktien setzen, weil man mehr Zeit zum Reagie­ren habe. Eine län­ger­fris­ti­ge Ver­an­la­gung führt ten­den­zi­ell nicht nur zu höheren Erträ­gen, sondern ermög­licht auch steu­er­li­che Vor­tei­le, sagt Zenker. Ab einem Alter von 40 Jahren werde die Sache schwie­ri­ger. „Dann ist zusätz­lich zur lau­fen­den Prä­mi­en­zah­lung eine Ein­mal­zah­lung für die Alters­vor­sor­ge not­wen­dig, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard auch im Alter halten zu können.“ Ent­schei­dend sei völlig unab­hän­gig vom Alter, mit dem Kli­en­ten eine genaue Analyse seiner Lebens­si­tua­ti­on und seiner Bedürf­nis­se und Erwar­tun­gen durch­zu­füh­ren.

Es gebe eine Unzahl von Vor­sor­ge­pro­duk­ten auf dem Markt, darum zahle sich eine pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung auf jeden Fall aus, rät Zenker. „Man muss sich mit Exper­ten zusam­men­tun, was gibt es über­haupt und was ist für mich das Opti­mals­te. Eines emp­fiehlt Zenker jedem, der sich für eine private Alters­vor­sor­ge ent­schei­det: „Man muss die Ein­zah­lun­gen dafür als eigenen Topf sehen, als Teil der unver­meid­li­chen Fix­kos­ten. Man darf dieses Geld nicht als Reserve für ein neues Auto oder einen Pool betrach­ten, sonst ist der Verlust vor­pro­gram­miert.“

Kontakt:
https://www.bogen.co.at/

Foto: Georg Zenker, Geschäfts­füh­rer Bogen & Partner Wealth Mana­gers

Foto­credit: Fischer

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