JUST BUSINESS LAW — Vesting-Rege­lun­gen

Vesting-Regelungen dienen sowohl der langfristigen Bindung von Gründern als auch dem Schutz der Investoren vor dem vorzeitigen Ausscheiden wichtiger Schlüsselpersonen.

Beim Einstieg von Inves­to­ren in Start-ups werden regel­mä­ßig Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen abge­schlos­sen, welche die Corporate Gover­nan­ce sowie die Rechte und Pflichten der Gesell­schaf­ter regeln. Ein zentrales Element kann das Vesting sein, das sicher­stellt, dass die Gründer und Manager lang­fris­tig im Unter­neh­men bleiben.

Über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erwerben diese Schlüs­sel­per­so­nen ihre Betei­li­gung schritt­wei­se. Erst wenn alle Anteile gevestet sind, können sie nicht mehr zurück­ge­for­dert werden. Verlässt ein Gründer oder Manager das Unter­neh­men vorher, greifen Leaver-Rege­lun­gen: Good Leaver, die etwa aus gesund­heit­li­chen Gründen oder eigener Kündigung aus­schei­den, behalten ihre geves­te­ten Anteile. Der nicht gevestete Teil wird meist zum Marktwert verkauft. Bad Leaver, die zB wegen Pflicht­ver­let­zun­gen aus­schei­den, verlieren oft auch gevestete Anteile oder erhalten einen redu­zier­ten Kaufpreis.

Eine Cliff-Periode, oft ein Jahr, ver­hin­dert, dass Gründer oder Manager ohne nen­nens­wer­te Mitarbeit Anteile behalten. Unfaire Vesting-Klauseln, wie eine zu lange Cliff-Periode oder zu niedrige Kauf­prei­se, können rechtlich unwirksam sein. Auch eine will­kür­li­che Abbe­ru­fung als Leaver-Fall ist pro­ble­ma­tisch. Damit Vesting-Grund­sät­ze Inves­to­ren und Gründern glei­cher­ma­ßen nutzen, ist eine aus­ge­wo­ge­ne und rechtlich geprüfte Aus­ge­stal­tung notwendig.

Eine Haftung aufgrund der zur Verfügung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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