Stefan Gurmann|

JUST Busi­ness Law — Rechte in der Insol­venz

Gläubiger müssen ihre Rechte in der Insolvenz eines Unternehmens rechtzeitig wahrnehmen und anmelden, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Insol­venz­gläu­bi­ger erhal­ten grund­sätz­lich eine Quote aus der Insol­venz­mas­se, die jedoch oft gering aus­fällt. Um das Risiko eines For­de­rungs­aus­falls zu mini­mie­ren, sollte die Absi­che­rung von Ansprü­chen bereits vor einer Insol­venz begin­nen. Ver­trag­li­che und sons­ti­ge Kon­struk­tio­nen zur Besi­che­rung von For­de­run­gen müssen daher früh­zei­tig ein­ge­hend geprüft werden. Beson­ders vor­teil­haft sind dabei Abson­de­rungs- und Aus­son­de­rungs­rech­te, die bestimm­ten Gläu­bi­gern eine bevor­zug­te Stel­lung sichern.

Abson­de­rungs­rech­te gewäh­ren Gläu­bi­gern das Recht auf bevor­zug­te Befrie­di­gung aus einem bestimm­ten Ver­mö­gens­ge­gen­stand des Schuld­ners. Typi­sche Bei­spie­le sind Pfand­rech­te wie Hypo­the­ken auf Immo­bi­li­en. Abson­de­rungs­gläu­bi­ger erhal­ten vor­ran­gig den Ver­wer­tungs­er­lös ihres Siche­rungs­guts, wobei all­fäl­li­ge Mehr­erlö­se der Insol­venz­mas­se zufal­len.

Aus­son­de­rungs­rech­te betref­fen Ver­mö­gens­wer­te, die nicht zur Insol­venz­mas­se gehören. Dies ist der Fall, wenn der Gläu­bi­ger noch das Eigen­tums­recht daran hat. Bei­spie­le sind Eigen­tums­vor­be­hal­te, Treu­hand­ver­mö­gen oder Leih- und Miet­ge­gen­stän­de. Der berech­tig­te Gläu­bi­ger kann die Her­aus­ga­be seines Eigen­tums ver­lan­gen, ohne sich dem Insol­venz­ver­fah­ren unter­ord­nen zu müssen.

Diese Rechte schüt­zen bestimm­te Gläu­bi­ger vor dem all­ge­mei­nen Insol­venz­ri­si­ko und sichern ihre Ansprü­che gegen­über der Insol­venz­mas­se.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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