JUST Business Law — Rechte in der Insolvenz

Gläubiger müssen ihre Rechte in der Insolvenz eines Unternehmens rechtzeitig wahrnehmen und anmelden, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Insol­venz­gläu­bi­ger erhalten grund­sätz­lich eine Quote aus der Insol­venz­mas­se, die jedoch oft gering ausfällt. Um das Risiko eines For­de­rungs­aus­falls zu mini­mie­ren, sollte die Absi­che­rung von Ansprü­chen bereits vor einer Insolvenz beginnen. Ver­trag­li­che und sonstige Kon­struk­tio­nen zur Besi­che­rung von For­de­run­gen müssen daher früh­zei­tig eingehend geprüft werden. Besonders vor­teil­haft sind dabei Abson­de­rungs- und Aus­son­de­rungs­rech­te, die bestimm­ten Gläu­bi­gern eine bevor­zug­te Stellung sichern.

Abson­de­rungs­rech­te gewähren Gläu­bi­gern das Recht auf bevor­zug­te Befrie­di­gung aus einem bestimm­ten Ver­mö­gens­ge­gen­stand des Schuld­ners. Typische Beispiele sind Pfand­rech­te wie Hypo­the­ken auf Immo­bi­li­en. Abson­de­rungs­gläu­bi­ger erhalten vorrangig den Ver­wer­tungs­er­lös ihres Siche­rungs­guts, wobei all­fäl­li­ge Mehr­erlö­se der Insol­venz­mas­se zufallen.

Aus­son­de­rungs­rech­te betreffen Ver­mö­gens­wer­te, die nicht zur Insol­venz­mas­se gehören. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger noch das Eigen­tums­recht daran hat. Beispiele sind Eigen­tums­vor­be­hal­te, Treu­hand­ver­mö­gen oder Leih- und Miet­ge­gen­stän­de. Der berech­tig­te Gläubiger kann die Her­aus­ga­be seines Eigentums verlangen, ohne sich dem Insol­venz­ver­fah­ren unter­ord­nen zu müssen.

Diese Rechte schützen bestimmte Gläubiger vor dem all­ge­mei­nen Insol­venz­ri­si­ko und sichern ihre Ansprüche gegenüber der Insol­venz­mas­se.

Eine Haftung aufgrund der zur Verfügung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

Weitere Beiträge