Insolvenzgläubiger erhalten grundsätzlich eine Quote aus der Insolvenzmasse, die jedoch oft gering ausfällt. Um das Risiko eines Forderungsausfalls zu minimieren, sollte die Absicherung von Ansprüchen bereits vor einer Insolvenz beginnen. Vertragliche und sonstige Konstruktionen zur Besicherung von Forderungen müssen daher frühzeitig eingehend geprüft werden. Besonders vorteilhaft sind dabei Absonderungs- und Aussonderungsrechte, die bestimmten Gläubigern eine bevorzugte Stellung sichern.
Absonderungsrechte gewähren Gläubigern das Recht auf bevorzugte Befriedigung aus einem bestimmten Vermögensgegenstand des Schuldners. Typische Beispiele sind Pfandrechte wie Hypotheken auf Immobilien. Absonderungsgläubiger erhalten vorrangig den Verwertungserlös ihres Sicherungsguts, wobei allfällige Mehrerlöse der Insolvenzmasse zufallen.
Aussonderungsrechte betreffen Vermögenswerte, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger noch das Eigentumsrecht daran hat. Beispiele sind Eigentumsvorbehalte, Treuhandvermögen oder Leih- und Mietgegenstände. Der berechtigte Gläubiger kann die Herausgabe seines Eigentums verlangen, ohne sich dem Insolvenzverfahren unterordnen zu müssen.
Diese Rechte schützen bestimmte Gläubiger vor dem allgemeinen Insolvenzrisiko und sichern ihre Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse.
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