Anders als bei einer Gesellschaft steht nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern die Verwaltung und Sicherung des gestifteten Vermögens. Dadurch entsteht eine klare Trennung zwischen dem Stifter und dem übertragenen Vermögen.
Der Zweck einer Privatstiftung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Einerseits ist es möglich, sie gemeinnützig auszurichten, etwa zur Förderung von Wissenschaft, Kultur oder sozialen Projekten. Andererseits werden Privatstiftungen vielfach genutzt, um Unternehmensbeteiligungen zu halten und dadurch die langfristige Kontrolle über ein Unternehmen sicherzustellen. Ebenso kann sie der Sicherung von Familienvermögen oder der Versorgung von Angehörigen dienen. Die Stiftung wird durch eine Stiftungserklärung errichtet und von einem Stiftungsvorstand verwaltet, der die Interessen der Stiftung, des Stifters und der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wahrt.
Um eine Privatstiftung erfolgreich und dauerhaft zu führen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Neben der genauen Definition des Stiftungszwecks müssen auch Fragen der Vermögensstruktur, der Nachfolge sowie der steuerlichen Belastungen berücksichtigt werden. Nur wenn diese Aspekte von Beginn an durchdacht und regelmäßig überprüft werden, kann die Privatstiftung ihre Funktion erfüllen und zugleich zukunftsfähig bleiben. Sie bietet damit ein vielseitiges Instrument, das sowohl privaten als auch gemeinnützigen Interessen dienen kann — vorausgesetzt, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen werden präzise gestaltet.
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