Stefan Gurmann|

Just Busi­ness Law — Gericht oder Schieds­ge­richt?

Wer internationale Verträge abschließt, muss nicht nur Inhalte und Konditionen verhandeln, sondern auch der Frage des Streitbeilegungsmechanismus besondere Aufmerksamkeit schenken. Soll im Konfliktfall ein staatliches Gericht entscheiden oder ein Schiedsgericht?

Die Antwort hängt von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab – recht­li­chen, prak­ti­schen und stra­te­gi­schen.

Staat­li­che Gerich­te in Öster­reich genie­ßen einen aus­ge­zeich­ne­ten Ruf: Ver­fah­ren ver­lau­fen im inter­na­tio­na­len Ver­gleich geord­net, zeit­lich effi­zi­ent und mit hoher rechts­staat­li­cher Qua­li­tät. Dennoch kann ein Schieds­ver­fah­ren, ins­be­son­de­re bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten, ent­schei­den­de Vor­tei­le bieten. Schieds­klau­seln ermög­li­chen fle­xi­ble Lösun­gen, etwa durch die Wahl neu­tra­len Ver­fah­rens­rechts, eines unab­hän­gi­gen Schieds­fo­rums oder einer gemein­sa­men Ver­fah­rens­spra­che.

Zudem sind Schieds­sprü­che inter­na­tio­nal oft leich­ter voll­streck­bar als Urteile staat­li­cher Gerich­te. Unter­neh­men schät­zen auch die Ver­trau­lich­keit, die Spe­zia­li­sie­rung der Schieds­rich­ter und die Mög­lich­keit kon­zen­trier­ter Ver­fah­rens­füh­rung.

Gleich­zei­tig birgt das Schieds­ver­fah­ren Risiken: ein­ge­schränk­te Anfecht­bar­keit, Kos­ten­in­ten­si­tät und poten­zi­el­le Zustän­dig­keits­strei­tig­kei­ten.

Der OGH hat kürz­lich klar­ge­stellt, dass staat­li­che Gerich­te nicht befugt sind, das (Nicht-)Bestehen einer Schieds­ver­ein­ba­rung im Rahmen einer iso­lier­ten Klage fest­zu­stel­len. Damit wird die Eigen­stän­dig­keit der Schieds­ge­richts­bar­keit unter­stri­chen und die Bedeu­tung einer durch­dach­ten Schieds­klau­sel einmal mehr her­vor­ge­ho­ben.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen.

Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

 

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