Stefan Gurmann|

Just Busi­ness Law — Busi­ness Immi­gra­ti­on

Österreich ermöglicht qualifizierten Fach- und Schlüsselkräften aus Drittstaaten einen gezielten, planbaren Zugang zum Arbeits- und Wirtschaftsstandort.

Mit der Rot-Weiß-Rot Karte wurde ein System geschaf­fen, das nicht nur auf ange­stell­te Fach­kräf­te aus­ge­rich­tet ist, sondern auch auf Unter­neh­mer mit Inno­va­ti­ons­kraft. Wer ein Start-up gründen oder als selbst­stän­di­ge Schlüs­sel­kraft ein wirt­schaft­lich rele­van­tes Projekt umset­zen möchte, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Auf­ent­halts­ti­tel erhal­ten.

Die Rot-Weiß-Rot Karte erlaubt zunächst einen befris­te­ten Auf­ent­halt von bis zu 24 Monaten. Dieser ist an ein kon­kre­tes Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis oder ein unter­neh­me­ri­sches Vor­ha­ben gebun­den. Die Kri­te­ri­en für die Ertei­lung richten sich nach dem jewei­li­gen Profil — etwa als beson­ders Hoch­qua­li­fi­zier­ter, als Fach­kraft in einem Man­gel­be­ruf, als sons­ti­ge Schlüs­sel­kraft oder als Gründer eines Start-ups. Zu den Anfor­de­run­gen zählen unter anderem eine ent­spre­chen­de Qua­li­fi­ka­ti­on, ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung, Sprach­kennt­nis­se in Deutsch oder Eng­lisch sowie ein wirt­schaft­lich trag­fä­hi­ges Konzept. Zusätz­lich müssen ein gesi­cher­ter Lebens­un­ter­halt, eine Kran­ken­ver­si­che­rung und geeig­ne­ter Wohn­raum nach­ge­wie­sen werden.

Nach Ablauf des ersten Auf­ent­halts­ti­tels besteht mit der Rot-Weiß-Rot Karte plus die Mög­lich­keit, sich lang­fris­tig in Öster­reich nie­der­zu­las­sen. Diese erwei­tert den Zugang zum Arbeits­markt und ermög­licht eine Beschäf­ti­gung unab­hän­gig von einem bestimm­ten Arbeit­ge­ber. Auch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge können eine Rot-Weiß-Rot Karte plus bean­tra­gen und erhal­ten damit eben­falls einen unein­ge­schränk­ten Zugang zum öster­rei­chi­schen Arbeits­markt.

Eine Haftung auf­grund der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at

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