Mit der Rot-Weiß-Rot Karte wurde ein System geschaffen, das nicht nur auf angestellte Fachkräfte ausgerichtet ist, sondern auch auf Unternehmer mit Innovationskraft. Wer ein Start-up gründen oder als selbstständige Schlüsselkraft ein wirtschaftlich relevantes Projekt umsetzen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erhalten.
Die Rot-Weiß-Rot Karte erlaubt zunächst einen befristeten Aufenthalt von bis zu 24 Monaten. Dieser ist an ein konkretes Beschäftigungsverhältnis oder ein unternehmerisches Vorhaben gebunden. Die Kriterien für die Erteilung richten sich nach dem jeweiligen Profil — etwa als besonders Hochqualifizierter, als Fachkraft in einem Mangelberuf, als sonstige Schlüsselkraft oder als Gründer eines Start-ups. Zu den Anforderungen zählen unter anderem eine entsprechende Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch sowie ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept. Zusätzlich müssen ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung und geeigneter Wohnraum nachgewiesen werden.
Nach Ablauf des ersten Aufenthaltstitels besteht mit der Rot-Weiß-Rot Karte plus die Möglichkeit, sich langfristig in Österreich niederzulassen. Diese erweitert den Zugang zum Arbeitsmarkt und ermöglicht eine Beschäftigung unabhängig von einem bestimmten Arbeitgeber. Auch Familienangehörige können eine Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragen und erhalten damit ebenfalls einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
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