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Immo­bi­li­en gelten nach wie vor als ertrag­rei­ches Anla­ge­mo­dell

Die zu erwirtschaftende Rendite hängt aber auch großteils davon ab, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermietung so gewählt werden, dass Zahlungsausfälle vermieden bzw. bestmöglich abgefedert werden.
Dr. Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steirischen Rechtsanwaltskammer, im Talk über Unternehmensübergabe.
Michael Kropiunig ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Steiermark. Fotocredit: René Strasser

So ist schon bei der Auswahl der Immo­bi­lie zu prüfen, ob diese den Kün­di­gungs­be­schrän­kun­gen des Miet­rechts­ge­set­zes unter­liegt. Ist dies der Fall, ist meist nur eine Kün­di­gung wegen des Bestehens von Miet­zins­rück­stän­den pro­blem­los möglich.

Der Beweis anderer gesetz­lich vor­ge­se­he­ner Kün­di­gungs­grün­de, wie unleid­li­ches Ver­hal­ten, erfor­dert oft auf­wen­di­ge Gerichts­ver­fah­ren, damit die Kün­di­gung rechts­wirk­sam wird. Wichtig ist auch ein schnell grei­fen­des Pro­blem­ma­nage­ment. Wird schon die Kaution bei Miet­ver­trags­ab­schluss nicht recht­zei­tig bezahlt, ist dies ein Indiz für feh­len­de Zah­lungs­mo­ral des Mieters. Auch auf Miet­zins­rück­stän­de muss schnell reagiert werden.

Ein gericht­li­ches Ver­fah­ren kann nämlich mehrere Monate dauern, bis der Mieter tat­säch­lich geräumt wird. Auf den offenen Mieten und den Ver­fah­rens­kos­ten bleibt dann oft der Ver­mie­ter sitzen. Die recht­zei­ti­ge Inan­spruch­nah­me eines Rechtsanwaltes:in bei Pro­ble­men hilft, den Immo­bi­li­en­er­trag zu retten.

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