So ist schon bei der Auswahl der Immobilie zu prüfen, ob diese den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt. Ist dies der Fall, ist meist nur eine Kündigung wegen des Bestehens von Mietzinsrückständen problemlos möglich.
Der Beweis anderer gesetzlich vorgesehener Kündigungsgründe, wie unleidliches Verhalten, erfordert oft aufwendige Gerichtsverfahren, damit die Kündigung rechtswirksam wird. Wichtig ist auch ein schnell greifendes Problemmanagement. Wird schon die Kaution bei Mietvertragsabschluss nicht rechtzeitig bezahlt, ist dies ein Indiz für fehlende Zahlungsmoral des Mieters. Auch auf Mietzinsrückstände muss schnell reagiert werden.
Ein gerichtliches Verfahren kann nämlich mehrere Monate dauern, bis der Mieter tatsächlich geräumt wird. Auf den offenen Mieten und den Verfahrenskosten bleibt dann oft der Vermieter sitzen. Die rechtzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes:in bei Problemen hilft, den Immobilienertrag zu retten.