Gemeinsam für die bessere Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf

Die Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf ist für Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer sowie für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter glei­cher­ma­ßen eine Her­aus­for­de­rung. Um das Bewusst­sein zu stärken und Unter­neh­men zu moti­vie­ren, in ein fami­li­en­freund­li­ches Arbeits­um­feld zu inves­tie­ren, ziehen das Wirt­schafts­res­sort des Landes und die Arbei­ter­kam­mer Stei­er­mark ab sofort an einem Strang. Gemeinsam werden stei­ri­sche Kleinst- und Klein­be­trie­be unter­stützt, wenn sie in Tele­ar­beits­plät­ze für ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren.

„Die Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf ist nach wie vor eine große Her­aus­for­de­rung. Flexible Arbeits­zei­ten und Tele­ar­beits­plät­ze können dabei helfen, beide Bereiche unter einen Hut zu bringen. Die Digi­ta­li­sie­rung bietet hier zunehmend Chancen, da sie orts­un­ab­hän­gi­ges Arbeiten stärker als bisher ermög­licht. Unsere För­de­rungs­ak­ti­on soll die stei­ri­schen Unter­neh­men und ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter dabei unter­stüt­zen, diese Chancen zu nutzen. Ich freue mich sehr, dass die Stei­ri­sche Wirt­schafts­för­de­rung und die Arbei­ter­kam­mer hier nun gemeinsam an einem Strang ziehen“, so Wirt­schafts­lan­des­rä­tin Barbara Eibinger-Miedl.

21,5 Millionen Euro für Digi­ta­li­sie­rungs-Projekte

„Das Haupt­an­lie­gen der Pro­jekt­för­de­rung im Rahmen von AK extra ist, den Wand­lungs­pro­zess in der Arbeits­welt im Sinne der Beschäf­tig­ten mit­zu­ge­stal­ten, damit diese durch den Einsatz moderner Tech­no­lo­gie pro­fi­tie­ren können“, betont AK-Präsident Josef Pesserl: „Die Digi­ta­li­sie­rung soll den Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern in der Stei­er­mark nützen und ihre Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sern. Von gut qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern pro­fi­tie­ren auch die Unter­neh­men.“

Die AK Stei­er­mark stellt für ihre Digi­ta­li­sie­rungs­of­fen­si­ve in den kommenden fünf Jahren 21,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Projekt ist das erste, das aus dem neuen Pro­jekt­fonds Digi­ta­li­sie­rung rea­li­siert wird. Vor allem Betriebs­rä­tin­nen und Betriebs­rä­te sind auf­ge­ru­fen, ihre Ideen für gute Arbeits­plät­ze ein­zu­brin­gen, die im weitesten Sinn mit Digi­ta­li­sie­rung und Pro­duk­ti­on 4.0 zu tun haben.

Förderung für die Ein­rich­tung von Tele­ar­beits­plät­zen

Konkret fördern das Wirt­schafts­res­sort und die Arbei­ter­kam­mer stei­ri­sche Arbeit­ge­ber­be­trie­be bis 49 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter (Kleinst- und Klein­be­trie­be), die Tele­ar­beits­plät­ze für ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ein­rich­ten und ihnen damit eine
bessere Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf ermög­li­chen. Vor­aus­set­zung ist, dass die Mit­ar­bei­te­rin oder der Mit­ar­bei­ter über die Grenze der Gering­fü­gig­keit ange­stellt ist und die Tätigkeit der Tele­ar­beit ver­trag­lich ver­ein­bart wird.

Förderbar sind Inves­ti­tio­nen in die not­wen­di­ge Hard- und Software für den Arbeits­platz, der sich nicht am Unter­neh­mens­stand­ort befindet. Zusätz­lich können die erst­ma­li­gen Kosten der Inbe­trieb­nah­me sowie die Kosten der EDV-tech­ni­schen Wartung für das erste Jahr gefördert werden.

Nicht förderbar sind laufende Auf­wen­dun­gen am Tele­ar­beits­platz wie bei­spiels­wei­se Telefon- und Inter­net­ge­büh­ren, Büro- und Geschäfts­aus­stat­tung in Form von Möbeln und Ein­rich­tung am Tele­ar­beits­platz, Mobil­te­le­fo­ne sowie mit dem Projekt ver­bun­de­ne Inves­ti­tio­nen am Unter­neh­mens­stand­ort.

Die Inves­ti­tio­nen müssen min­des­tens 2.000 Euro betragen. Die maximal anre­chen­ba­ren Kosten betragen 50.000 Euro pro Unter­neh­men bzw. 5.000 Euro pro Tele­ar­beits­platz. Die Stei­ri­sche Wirt­schafts­för­de­rung (SFG) unter­stützt mit einem Zuschuss von 50 Prozent. Wird dabei das von der Arbei­ter­kam­mer ent­wi­ckel­te Muster eines Arbeits­ver­tra­ges verwendet, gibt es von der AK weitere 30 Prozent der Kosten dazu. In dem Mus­ter­ver­trag geht es um drei ent­schei­den­de Punkte: eine weiterhin gute Ein­bin­dung in die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­on des Betriebes, kein Nachteil im beruf­li­chen Fort­kom­men und garan­tier­te Rück­kehr­mög­lich­keit auf einen Arbeits­platz in der Firma.

Die Abwick­lung erfolgt über die SFG, um den büro­kra­ti­schen Aufwand für die Unter­neh­men zu redu­zie­ren. Die maximale Förderung beträgt damit 80 Prozent der anre­chen­ba­ren Kosten bzw. 40.000 Euro pro Unter­neh­men.

Aus­ge­schlos­sen ist die Förderung bei Inves­ti­tio­nen für Außen­dienst-Mit­ar­bei­te­rin­nen und ‑Mit­ar­bei­ter. Die Förderung ist zurück­zu­zah­len, wenn das geför­der­te Tele­ar­beits­ver­hält­nis innerhalb eines Jahres ab Gewährung der Förderung beendet wird, es sei denn, der Tele­ar­beits­platz wird von einer anderen Person ein­ge­nom­men.

 

Foto: Wirt­schafts­lan­des­rä­tin Barbara Eibinger-Miedl und AK-Präsident Josef Pesserl ziehen beim Thema Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf an einem Strang. Foto­credit: AK/Temel

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