Gemeinsam für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen eine Herausforderung. Um das Bewusstsein zu stärken und Unternehmen zu motivieren, in ein familienfreundliches Arbeitsumfeld zu investieren, ziehen das Wirtschaftsressort des Landes und die Arbeiterkammer Steiermark ab sofort an einem Strang. Gemeinsam werden steirische Kleinst- und Kleinbetriebe unterstützt, wenn sie in Telearbeitsplätze für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren.

„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor eine große Herausforderung. Flexible Arbeitszeiten und Telearbeitsplätze können dabei helfen, beide Bereiche unter einen Hut zu bringen. Die Digitalisierung bietet hier zunehmend Chancen, da sie ortsunabhängiges Arbeiten stärker als bisher ermöglicht. Unsere Förderungsaktion soll die steirischen Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, diese Chancen zu nutzen. Ich freue mich sehr, dass die Steirische Wirtschaftsförderung und die Arbeiterkammer hier nun gemeinsam an einem Strang ziehen“, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.

21,5 Millionen Euro für Digitalisierungs-Projekte

„Das Hauptanliegen der Projektförderung im Rahmen von AK extra ist, den Wandlungsprozess in der Arbeitswelt im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten, damit diese durch den Einsatz moderner Technologie profitieren können“, betont AK-Präsident Josef Pesserl: „Die Digitalisierung soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Steiermark nützen und ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Von gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren auch die Unternehmen.“

Die AK Steiermark stellt für ihre Digitalisierungsoffensive in den kommenden fünf Jahren 21,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Projekt ist das erste, das aus dem neuen Projektfonds Digitalisierung realisiert wird. Vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind aufgerufen, ihre Ideen für gute Arbeitsplätze einzubringen, die im weitesten Sinn mit Digitalisierung und Produktion 4.0 zu tun haben.

Förderung für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen

Konkret fördern das Wirtschaftsressort und die Arbeiterkammer steirische Arbeitgeberbetriebe bis 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinst- und Kleinbetriebe), die Telearbeitsplätze für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einrichten und ihnen damit eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter über die Grenze der Geringfügigkeit angestellt ist und die Tätigkeit der Telearbeit vertraglich vereinbart wird.

Förderbar sind Investitionen in die notwendige Hard- und Software für den Arbeitsplatz, der sich nicht am Unternehmensstandort befindet. Zusätzlich können die erstmaligen Kosten der Inbetriebnahme sowie die Kosten der EDV-technischen Wartung für das erste Jahr gefördert werden.

Nicht förderbar sind laufende Aufwendungen am Telearbeitsplatz wie beispielsweise Telefon- und Internetgebühren, Büro- und Geschäftsausstattung in Form von Möbeln und Einrichtung am Telearbeitsplatz, Mobiltelefone sowie mit dem Projekt verbundene Investitionen am Unternehmensstandort.

Die Investitionen müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximal anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro pro Unternehmen bzw. 5.000 Euro pro Telearbeitsplatz. Die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) unterstützt mit einem Zuschuss von 50 Prozent. Wird dabei das von der Arbeiterkammer entwickelte Muster eines Arbeitsvertrages verwendet, gibt es von der AK weitere 30 Prozent der Kosten dazu. In dem Mustervertrag geht es um drei entscheidende Punkte: eine weiterhin gute Einbindung in die Kommunikation und Information des Betriebes, kein Nachteil im beruflichen Fortkommen und garantierte Rückkehrmöglichkeit auf einen Arbeitsplatz in der Firma.

Die Abwicklung erfolgt über die SFG, um den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren. Die maximale Förderung beträgt damit 80 Prozent der anrechenbaren Kosten bzw. 40.000 Euro pro Unternehmen.

Ausgeschlossen ist die Förderung bei Investitionen für Außendienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn das geförderte Telearbeitsverhältnis innerhalb eines Jahres ab Gewährung der Förderung beendet wird, es sei denn, der Telearbeitsplatz wird von einer anderen Person eingenommen.

 

Foto: Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und AK-Präsident Josef Pesserl ziehen beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf an einem Strang. Fotocredit: AK/Temel

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