JUST Business Law — Auf­sichts­rä­te und Insol­venz­ver­schlep­pung

Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern wird derzeit im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren geprüft. Masseverwalter verfolgen Schadenersatzansprüche wegen Betriebsverlusten, die durch Insolvenzverschleppung oder ungerechtfertigte Unternehmensfortführung entstanden sind und die Masse zulasten der Gläubiger mindern.

Auf­sichts­rä­te können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten ver­nach­läs­si­gen und dadurch Schäden entstehen. Dabei richtet sich die Haftung nach der Sorgfalt, die man von einem ordent­li­chen Auf­sichts­rats­mit­glied unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Umstände des Ein­zel­falls erwarten kann. Auf­sichts­rats­mit­glie­der müssen in geschäft­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten allgemein über ein hohes Maß an Erfahrung und Wissen verfügen. Sie müssen zudem in der Lage sein, komplexe recht­li­che und wirt­schaft­li­che Zusam­men­hän­ge zu erkennen und deren Aus­wir­kun­gen auf das Unter­neh­men zu beur­tei­len. Der Haf­tungs­maß­stab ent­spricht dabei der Sorgfalt, die ein ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Geschäfts­lei­ter bei der treu­hän­de­ri­schen Ver­wal­tung fremder Ver­mö­gens­in­ter­es­sen einhalten würde.

Im Konzern erweitert sich die Über­wa­chungs­tä­tig­keit des Auf­sichts­rats der Mut­ter­ge­sell­schaft um die Über­wa­chung der Tätigkeit der Geschäfts­füh­rung der Kon­zern­töch­ter. Die gebotene Inten­si­tät der Über­wa­chung hängt von der Lage der Gesell­schaft ab und ist in der Unter­neh­mens­kri­se am höchsten.

In Kri­sen­si­tua­tio­nen sind Auf­sichts­rä­te daher besonders gefordert, sicher­zu­stel­len, dass die Geschäfts­füh­rung recht­zei­tig einen Insol­venz­an­trag stellt, wenn dies erfor­der­lich ist. Sie müssen die Berichte der Geschäfts­füh­rer kritisch prüfen, Warn­si­gna­le ernst nehmen und bei Unstim­mig­kei­ten aktiv handeln. Igno­rie­ren sie diese Pflichten, droht eine per­sön­li­che Haftung mit dem gesamten Pri­vat­ver­mö­gen.

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Eine Haftung aufgrund der zur Verfügung gestell­ten Infor­ma­ti­on ist aus­ge­schlos­sen. Rück­fra­gen: gurmann@ra-gurmann.at.

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