Aber an wen wendet man sich, wenn Computersysteme gehackt und Daten abgesaugt werden oder das Internet zum Schauplatz krimineller Vorgänge wird? „Natürlich denkt man hier in erster Linie an IT-Spezialisten, aber auch die rechtlichen Konsequenzen aus Datenschutzverletzungen und die Ahndung von Kriminalität im Internet gehören in die Hände von Spezialisten, wie es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind“, so der Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Michael Kropiunig.
Allein der Verlust oder Diebstahl, z. B. eines mobilen Endgerätes, auf dem personenbezogene Kundendaten oder vertrauliche Informationen gespeichert sind, zwingt zu raschem Handeln. Im Falle eines derartigen sogenannten „data breach“ ist unverzüglich, aber jedenfalls binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung von der Datenschutzverletzung eine Meldung an die Datenschutzbehörde zu erstatten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Betroffenen von der Datenschutzverletzung zu verständigen.
Bei Verstößen gegen diese Melde- und Benachrichtigungspflicht drohen Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei kriminellen Vorgängen ist zudem nicht nur rasches Handeln zur Beweissicherung eines Angriffes auf Computersysteme, sondern auch das Wissen darüber, welche Möglichkeiten das Strafrecht zur Verfolgung von Cybercrime bietet, wichtig, um adäquat reagieren zu können.
„Die zunehmende Bedeutung von Kriminalität im Internet hat auch der Gesetzgeber erkannt und zahlreiche neue Tatbestände wie jenen des § 118a StGB (widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) oder des § 148a StGB (betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch) geschaffen, die darauf abzielen, mit hohen Strafdrohungen der Begehung von Straftaten durch den Missbrauch von Computersystemen vorzubeugen.“ Ebenso wenig muss man im Privatleben Stalking durch Einsatz von Computersystemen dulden. Auch dies ist gemäß § 107c StGB strafbar, die Strafdrohung beträgt bis zu einem Jahr bzw. bis zu drei Jahren.





